Wir müssen gegen die Europäische Union, wie sie Internationalisten, Integrationalisten und Egalitaristen zulasten der Völker geschaffrn haben, unseren Herzenswunsch zum Ausdruck bringen,  für ein europäisches EUROPA der Menschen, der Nationen, und der Freiheit,

 

des Rechts und sozialen Vernunft, für Institutionen die Souverränität der Völker achten + der Verwirklichung der bürgerlichen Freiheit eine Chance geben.

 

Für ein EUROPA der Säkularität der Politik von Religion, im Rahmen der Gesetze für jedermann, für eine wahre Aufklärung.

 

Die globalistische 

 

     EUROPÄISCHE UNION                             ist eine 

 

FEHLENTWICKLUNG

Andreas Güstel  &

 

 

Julian Eilenberger 

NEUERÖFFNUNG

15. MÄRZ 2024

D G S
D G S

 2023 DEUTSCHER

 

BUNDESTAG

 

MAHNMAL IN  BERLIN

 

FÜR  ZEUGEN  JEHOVAS

MS
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FÜR   TRISTAN
FÜR TRISTAN

YAHIA ABOU ASSALI

Leipziger Architekturstudent 2021
Leipziger Architekturstudent 2021
H20_am_TAG mit Blick aus dem Kinderzimmer
H20_am_TAG mit Blick aus dem Kinderzimmer
Foto_FEAN
Foto_FEAN
DIE  LAGE  DER  LITERATUR Abb. Hope Gangloff Geb.1974 New York
DIE LAGE DER LITERATUR Abb. Hope Gangloff Geb.1974 New York

 

DER  NEOLIBERALISMUS  MACHTE  ES MÖGLICH

 

WER   REGIERT  DIE WELT

 

 LCF/ Leipzig

Während ihrer 127-jährigen Geschichte hat die Financial Times einen vorzüglichen Platz im Journalismus  belegt, mittels hohem Wahrheitsgehalt.

 

   Die FT genießt ein wertvolles Vertrauensverhältnis in der ganzen Welt. Sie fährt in eine NEUE ZUKUNFT in der Zeit weltweit stetig wachsender Kapitalmärkte, gefangen im Netz des freien Neoliberalismus. Ihr Ruf beruht auf ihrer redaktionellen Unabhängigkeit. Die Londoner Basis steht im Mittelpunkt der globalen Finanzwelt. Ihre Rentabilität darf als Zeugnis redaktioneller Freiheit beschrieben werden.

 

Nikkei  >der traditionelle japanischen Zeitungsverlag<  kauft mittels seiner Finanzkraft, auf Basis einer von beiden Partnern geteilten Wirklichkeitsauffassung. Ihre Übereinkunft besteht darin, die Wirklichkeit keinesfalls in einer zeitlich-kausalen Weise zu sehen. Es soll eine gemeinsam und einvernehmlich beschlossene Aufteilung von Aufgaben geben, in Hinsicht auf DIE Gesamtaufgabe.  Im letzten Jahrzehnt hat sich die Financial Times an der Spitze digitaler Revolution behauptet, wie auch im Aufbau eines profitablen Abonnementgeschäfts. Es gibt eine vollwertige US Edition. Die Operation Asien mit Sitz in Hongkong läuft seit der Jahrtausendwende.

 

  Durch diesen revolutionären Verlagsverkauf & Kauf zeigt sich eine internationale Medienmacht, die mächtige Entscheidungen für Gesellschaften im Welthandel, Wirtschaft & Finanzen  zielgerichtet konsequenter beeinflussen kann.

 

 

Eine Idee, ein Versuch,

Religion, Wissenschaft + Staat

zu definieren

 

Komplexität von Unklarheiten

 

 

Ein Standpunkt gibt Zeugnis im inneren System eigener Beweggründe. Vorstellungen, Glaubenslehren, Bräuche, die von Einzelpersonen in Gemeinschaft

für richtig oder falsch gehalten werden.

 

Eine Religion schließt gewöhnlich den Glauben an einen Gott oder an eine Anzahl von Göttern und Engel ein. Unsere Menschheitsgeschichte zeigt unstrittig, auch Menschen werden vergöttert, wie Gegenstände, Triebe oder andere bestimmte Kräfte.

 

    Viele Religionen stützen sich auf das, was der Mensch durch ein Studium der Natur gelernt hat. Es gibt auch Offenbarungsreligionen, als wahre und falsche Religion. Eine veröffentlichte Aufstellung von Religionen spiegelt den Nachweis, von zehn Hauptreligionen in diesem System der Dinge, davon ca 10 000 Sekten; ungefähr 6 000 davon in Afrika; 1 200 in den Vereinigten Staaten und Hunderte in anderen Ländern. Viele Faktoren haben zur Entstehung neuer Religionsgemeinschaften beigetragen. Manche Leute vertreten die Meinung, die verschiedenen Religionen seien lediglich unterschiedliche Möglichkeiten, die Wahrheit darzustellen. Ein Vergleich ihrer Lehren und Bräuche zeigt jedoch gravierende Unterschiedlichkeit. Diese sind darauf zurückzuführen den heiligen Geist keinesfalls in sich wirken lassen zu wollen. Diese Menschen entwickelten geradezu eine Gleichgültigkeit dem heiligen Geist gegenüber. Beachtenswerte Gemeinsamkeiten in ihrer offenkundigen Unterschiedlichkeiten: >die meisten ihrer Lehren stammen aus dem alten Babylon<.

 

In diesem Kontext darf ein Verständnis durch Forschungsarbeit beginnen, das einen konkreten Bezug herstellt, zur allgemeinen Anbetung; zu Babylon die Große; zur Christenheit; zur Zukunft der Religion im Spiegel ihrer Vergangenheit; zu Geistlichen, zur Geistlichkeit; zu Glaubensansichten; zu Göttern/ Göttinnen; zum Götzendienst; zum Heidentum; zum Interkonfessionalismus; zu Kirchen jeder Konfession; zu Kultkulturen; zur Reformation; zu Freiheit & Brüderlichkeit- für alle Religionen und Sekten; zu Geheimbünden; zum Fundamentalismus; zum Gerichtswesen/ Justiz etc.!

      Die Glaubenshaltung vieler Menschen kann als Apatheismus verstanden werden. Das Größte, was die heutigen Weltreligionen hervorgebracht haben sind meistens nur oberflächliche Glaubenslehren, um die eigene Macht zu sichern. Treffender wird das Verständnis, sie mit der Idee des Apatheismus zu verstehen lernen. Apatheismus ist die bewusste Abneigung, sich tiefgründig mit einer SACHE tiefgreifend zu befassen. Unstrittig ist festzustellen, Milliarden Menschen glauben an Gott. Das tun sie mit ihrer eigens freiwillig gewollten herzlichen Lebenseinstellung. Empirisch beleuchtet gleitet ihr Fokus im Geist dieses Systems der Dinge in Gleichgültigkeit gegenüber dem souveränen Geist ab. Das Abgleiten in Apathie ist keinesfalls überraschend. Der Mensch hat Kenntnis von Heiligen Geist, der wahres Leben bedeutet. Der Menschensohn/ Tochter wird für sich den wirklichen Glauben auf der Erde finden können, wenn er  gekommen ist. Das praktizierte Desinteresse an der Religion im Allgemeinen war zu erwarten. Zu lange haben falsche Religionen die Menschen getäuscht und enttäuscht. Für ein Selbststudium sind die weit verbreiteten Halbherzigkeiten und Unlust keinesfalls ungefährlich. Was eigene Überzeugungen betrifft, dürfen wir die Zügel nicht schleifen lassen und mit Eifer die Kommunikation mit unseren Mitmenschen fortsetzen Wir müssen genau wissen, wer wir wirklich sind, und auf die eigene Identität angemessen stolz sein. So kann der wahre Lebenskampf gegen geistige Apathie beginnen. Das Wahrnehmungsvermögen durch Gebrauch schulen, zur Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht ist frei vom Zeitgeist. Eine der größten Veränderungen in unserer Zeit hat mit der Bevölkerungszahl zu tun. In keinem Jahrhundert zuvor ist die Weltbevölkerung derart stark gestiegen. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts war die Bevölkerung der Welt auf eine Milliarde angewachsen und bis zum Jahr 1900 auf 1,6 Milliarden. Zur Jahrtausendwende leben 6 Milliarden Menschen auf der Erde. Ein immer größerer Teil dieser wachsenden Bevölkerung strebt nach den so genannten angenehmen Seiten seines Lebens. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts veränderte sich das tägliche Leben für uns Menschen fortwährend rasanter. Grund dafür ist die wissenschaftliche und technische Entwicklung.

Das Bevölkerungswachstum ist keinesfalls zuletzt auf die Fortschritte in der Medizin zurückzuführen sowie auf den Umstand, dass medizinische Versorgung mehr und mehr verfügbar wurde. In Ländern wie Australien, Deutschland, Japan und den Vereinigten Staaten stieg die durchschnittliche Lebenserwartung von weniger als 50 Jahren zu Beginn des Jahrhunderts auf mittlerweile weit über 70 Jahre. Anderswo jedoch ist diese positive Entwicklung weniger spürbar. In mindestens 25 Ländern beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung nach wie vor 50 Jahre oder weniger.

Junge Leute können manchmal keinesfalls begreifen, wie ihre Vorfahren ohne Flugzeuge, Computer, Fernsehen und dergleichen ausgekommen sind. Dinge, die heutzutage als selbstverständlich gelten, ja in so genannten entwickelten Ländern sogar als lebensnotwendig verstanden werden. Betrachten wir beispielsweise, wie das Auto unser Leben verändert hat. Erfunden wurde es im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im US-Nachrichtenmagazin Time stand zu lesen: >Das Auto gehört zu den Erfindungen, die das 20. Jahrhundert von Anfang bis Ende geprägt haben.>

Was passiert, wenn Motor getriebene Fahrzeuge verschwinden? Neben den offensichtlichen Auswirkungen auf die Autoindustrie selbst, müssten Drive-in-Restaurants, Banken mit Autoschaltern sowie Einkaufszentren und andere Einrichtungen, die auf Kunden mit einem fahrbaren Untersatz angewiesen sind, ihre Pforten schließen. Hätten Landwirte keine Möglichkeit mehr, ihre Produkte zu den Märkten zu transportieren, käme die Nahrungsmittelversorgung zum Erliegen. In Vororten lebende Pendler wären von ihrem Arbeitsplatz in der Stadt abgeschnitten. Die Autobahnen, die die Landschaft durchziehen, blieben künftig unbenutzt.

Um die Autoproduktion anzukurbeln und die Kosten zu senken, wurden Anfang des Jahrhunderts Fertigungsstraßen eingeführt, und dieses Produktionsverfahren ist heutzutage in den meisten Industrien gebräuchlich. (Die Fließbandproduktion ermöglichte die Massenfertigung von vielen Produkten, beispielsweise von Küchengeräten.) Die >pferdelose Kutsche> war um die Jahrhundertwende ein Spielzeug der Reichen in einigen wenigen Ländern, heute hingegen ist sie in weiten Teilen der Welt das übliche Transportmittel für den Normalbürger. Wie ein Publizist treffend sagte, ist >das Leben im ausgehenden 20. Jahrhundert ohne Motor getriebene Fahrzeuge geradezu unvorstellbar>.

Reisen bedeutet, sich woandershin zu begeben. Das hat sich im 20. Jahrhundert geändert. Vor allem in den Industrieländern. Da immer mehr gut bezahlte Arbeitsstellen verfügbar wurden und die Wochenarbeitszeit auf 40 oder weniger Stunden sank, stand den Menschen sowohl die Zeit als auch das nötige Geld zum Reisen zur Verfügung. Reisen bedeutet nun, sich nach Belieben woandershin zu begeben. Autos, Busse und Flugzeuge erleichterten es, an weit entfernten Orten Erholung zu suchen. Der Massentourismus wurde zu einem großen Geschäft.

Wie es im Times Atlas of the 20th Century heißt, hatte der Tourismus >dramatische Folgen, keinesfalls nur für die Länder, in die die Touristen reisten, sondern auch für ihre Heimatländer>. Diese Folgen waren beileibe nur positiver Natur. Allzu oft haben Touristen zur Zerstörung eben der Attraktionen beigetragen, derentwegen sie überhaupt gekommen waren. Die Menschen hatten nun mehr Zeit, sich dem Sport zu widmen. Viele begannen selbst Sport zu treiben, andere verlegten sich darauf, passionierte für Krawall sorgende Fans ihrer Lieblingsmannschaft, oder ihrer Lieblingssportler zu werden. Mit der Einführung des Fernsehens wurden Sportereignisse so gut wie jedermann zugänglich. Heimische wie internationale Sportveranstaltungen zogen Hunderte von Millionen begeisterte Fernsehzuschauer in ihren Bann.

Sport und Film schuf das Gerippe der Massenunterhaltung-Industrie, die mittlerweile weltweit so viele Arbeitnehmer beschäftigt und so gewinnträchtig ist, wie kaum eine andere Branche. Jährlich werden Milliarden von Dollar für die Unterhaltung ausgegeben, unter anderem auch fürs Glücksspiel, ein Lieblingsvergnügen vieler. Beispielsweise stand einer Statistik von 1991 zufolge das Glücksspiel mit einem Jahresumsatz von umgerechnet mindestens 57 Milliarden Dollar unter den größten Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft an 12. Stelle. In dem Maß, wie derlei Vergnügungen alltäglich wurden, fingen wir Menschen an, nach immer neuen Attraktionen zu suchen. Zum Beispiel begannen so viele mit Drogen herumzuexperimentieren, dass Mitte der 90er Jahre schätzungsweise 500 Milliarden Dollar jährlich durch illegalen Drogenhandel umgesetzt wurden, was diesen, wie es heißt, zum weltweit gewinnträchtigsten Geschäftszweig gemacht hat. Die Technologie hat das System dieser Welt zu einem globalen Dorf schrumpfen lassen. Treten politische, wirtschaftliche oder kulturelle Veränderungen ein, werden die Menschen weltweit fast schlagartig davon berührt. Gewiss hat es auch in früherer Zeit gewaltige Umwälzungen gegeben, so Professor Walkhoefer. Er ist Autor des Buches Leben ohne Lügen - Die Liebe zur Wahrheit, 1995. (DNB Recherche). Einleitend schreibt dieser Forscher mit Bezug auf konsequente Wahrheitsfindung – Zwei Dinge brauchen wir Menschen für ein erfülltes Leben:

1.           Unterscheidungsvermögen für das FALSCHE, was andere für

RICHTIG halten.

2.           Unterscheidungsvermögen für das RICHTIGE, was andere für

FALSCH halten.

Erschütterungen und Umwälzungen einer Gesellschaft beschränken sich keinesfalls allein nur auf benachbarte Gesellschaftssysteme. Generationen späten, ja nach Jahrhunderten wirkten sie sich außerhalb ihrer begrenzten Region aus. Heute in unserer Zeit sind die sozialen Verflechtungen so eng, dass wesentliche Ereignisse innerhalb einer Gesellschaft, fast umgehend auf die ganze Welt auswirken. Das Satelliten- TV  und das Internet haben dazu beigetragen, Menschen auf der ganzen Welt zu beeinflussen. Manche halten das Fernsehen für das einflussreichste Medium des 20. Jahrhunderts. Manche Leute kritisieren die Inhalte, die individuellen Formate. Die Macht des Fernsehens bestreitet niemand. Indes ist das Fernsehen keinesfalls besser als die Menschen, die das Programm gestalten. Mit der Macht, durch das Fernsehen Menschen zum Guten beeinflusst, geht daher genauso die Macht einher, sie zum Schlechten zu beeinflussen. Mit seichten Programminhalten, oder Inhalten die vor Gewalt und Unsittlichkeiten triefen. Dem Zuschauer wird genau das geboten, was er sehen möchte. Zwischenmenschliche Beziehungen werden dadurch keinesfalls gefördert, sondern allzu oft noch verschlechtert.                                           ©  _ WOLLE

Internationaler Kongress 14.- 16. JUNI 2019 im Olympiastadion Berlin

 

Um den internationalen Charakter der Zeugen Gottes hautnah miterleben zu können, wird auch in diesen Jahr jeder Interessierte eingeladen.

 

Ein wahrer Vorgeschmack auf das Leben in der neuen Welt. 255 Täuflinge aus vielen Gegenden unserer Erde, Anwesendenhöchstzahl am Sonntag Nachmittag 37.115. Per Livestream wurden 11 weitere deutsche Städte zugeschaltet - insgesamt 94.962 Zuhörer.

 

Etwa 5.000 Delegierte aus 15 Ländern.

 

Internationale Kongresse offenbaren die Liebe zu Jehova insgesamt in 24 Städten.

UN-Menschenrechtsrat gewinnt mit 15 neuen Mitgliedstaaten keine Glaubwürdigkeit. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) wird in den kommenden Jahren weltweiten Vertrauensverlust von Menschen aller Nationen erfahren müssen. Die Wahlen am Dienstagabend 21.Oktober 2014 für die Amtsperiode der nächsten drei Jahre in der UN-Vollversammlung in New York geben Grund zur Sorge. Erneut konnten sich zahlreiche Staaten durchsetzen, deren Menschenrechtsbilanz, mit Menschenverachtung identisch ist: Indien, Indonesien, Nigeria, Botswana, Bangladesch, Paraguay, El Salvador, Albanien und Katar zählen nach Einschätzung LipsCity/ LCF dazu. Ist der UN-Menschenrechtsrat ernst zu nehmen, wenn neun der fünfzehn neuen Mitgliedstaaten menschenverachtend die Rechte unzähliger Menschen verletzen? In Albanien werden rund 120.000 Roma diskriminiert. Paraguay, El Salvador, Botswana, Bangladesch und Indien missachten die Rechte indigener Völker. In Nigeria ist das Leben der indigenen Bewohner des Niger-Deltas durch die Erdölförderung mehr als bedroht. Polizei und Militär Nigerias foltern und töten ihre Landsleute ohne Skrupel. Bangladesch verweigert zehntausenden muslimischen Rohingya-Flüchtlingen aus Burma jeglichen Schutz. Indonesien missachtet grundlegende Rechte der indigenen Papua-Völker und verweigert Journalisten und Menschenrechtlern die Einreise in die Papua-Provinzen. Katar schürt mit seiner Unterstützung extremistischer Islamisten Terror in Afrika und dem Nahen Osten. Der weltweite Mangel menschlicher Solidarität ist ein zwingender Verweis, dass die Wahl dieser Staaten kein Ansporn darstellt, für die Völkergemeinschaft Schwerter zu Flugscharren zu schmieden. Für Indien, Indonesien und Botswanas ist es die zweite Amtsperiode in Folge, ohne dass sich die Situation der Menschenrechte spürbar verbessert hat.                                                                                                                                   ® LCF

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Der Countdown bis zum

 

Weltuntergang -

 

NACH ABWURF DER ERSTEN

 

ATOMBOMBE  1 9 4 5

 

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Verirrungen deutscher Justiz

 

Der erste Außenminister der Bundesrepublik, Heinrich v. Brentano, sagte in den 50er Jahren: „Die deutsche Justiz hat über Verbrechen des Dritten Reichs geschwiegen. Zu großen Teilen wurden die Verbrechen des Dritten Reiches gedeckt. Im Nachkriegsdeutschland wurden somit neue, eigene Verbrechen begangen…“ Jahre nach Kriegsende wurden weithin Rechtfertigungen akzeptiert. Die Verdrängung eigener Mitschuld, faktisch das vollständige Ausbleiben der Aufarbeitung des Unrechts durch die Nachkriegsjustiz in den 50er und 60er Jahren. Keiner der 570 Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs wurde wegen eines der zahlreichen Unrechtsurteile vor ein Sondergericht, oder später von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Ursache dafür ist wahrscheinlich die personelle Kontinuität. Dreiviertel der Richter und Staatsanwälte der frühen Bundesrepublik waren identisch mit dem Justizpersonal des NS-Staates. Im Rahmen der so genannten Huckepack-Verfahren, wurde zusammen mit einem unbelasteten Volljuristen ein weiterer Richter mit früherer NSDAP-Zugehörigkeit berufen, der beim Entnazifizierungsverfahren in der Regel als „entlastet“ eingestuft worden war. Ein halbes Jahrhundert später sehen sich Behörden, wie z.B. der Verfassungsschutz dem Vorwurf der Rechtslastigkeit ausgesetzt, im Zuge der Zwickauer Morde. Es drängt sich die Frage auf, wirkt in Ämtern Gedankengut aus der NS-Zeit nach? Wie schon oben berichtet, zumindest personelle Kontinuitäten, welche bislang unzureichend untersucht wurden. Ob solche Untersuchungen machbar und sinnvoll sind, ob es überhaupt noch etwas zu entdecken gibt? Das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus zu erweitern und erkannte Lücken zu schließen, bleibt nach Auffassung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ständige Verpflichtung. Der Ausschuss für Kultur und Medien beschloss eine Anhörung von Historikern: • Prof. Dr. Micha Brumlik, Frankfurt/Main • Prof. Dr. Constantin Goschler, Bochum • Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke, Dresden • Dr. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs • Prof. Dr. Hans Walter Hütter, Bonn • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Möller, München • Prof. em. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schwarz, Bonn • Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis, Frankfurt/Main Alle Fremdrecherchen des wissenschaftlichen Journalisten Prof. Dr. div. hc. Wolfgang G. Walkhoefer, fliessen seit 1995 in Puplikationen als Ergebnis seit dem Frühjahr 2014 ein: Es ist außerordentlich ertragreich, die "personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche" in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit zu untersuchen. Flächendeckend ist dies nicht zwingend. Sondern gezielt in den Bundesministerien des Inneren, der Justiz, der Finanzen. Nicht nur über sie fällte Micha Brumlik von der Frankfurter Goethe-Universität ein vernichtendes Urteil: "… bei den Bundesbehörden gilt: So viel Kontinuität wie möglich, so viel Transformation wie unbedingt nötig. Wie in der Bundesrepublik Deutschland dennoch Demokratie entstand, lag sicher nicht am Personal der Bundesministerien. Aus dem Volk allein sind zunächst Demokratisierungsschübe gekommen ..." Michael Stolleis vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte bestätigte dies: "…die Ministerien haben für die Aufarbeitung nach 1945 wenig geleistet. Zum Teil haben sie die Aufarbeitung bewusst blockiert. Ich erinnere nur an die Figur Dreher im Bundesjustizministerium. Da ist mit großer List eine Amnestie für NS-Täter eingeschmuggelt worden. Dafür gibt es viele andere Beispiele in anderen Ministerien auch. Sehr interessant ist, die Anpassungsfähigkeit von Funktionseliten, wie die Solidarität der Fachleute untereinander zu untersuchen. Diese Solidarität, so Stolleis, habe doch über alle Parteigrenzen und NS-Belastungen hinweg getragen, die frühe Bundesrepublik gekennzeichnet. Eine Institution hatte Michael Stolleis besonders im Blick, das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtshistoriker sagt:"… eine elaborierte und nicht nur auf Personalia beschränkte Geschichte des Bundesverfassungsgerichts mit allen Implikationen ein ganz großes Desiderat ist. Das Bundesverfassungsgericht ist eines der wichtigsten, steuernden Institutionen unseres Staates. Ich glaube, die Politik müsste da auch mal kräftig den Wunsch äußern, dass es damit vorangeht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher eher die Türen verschlossen gehalten. Auch Klaus-Dietmar Henke von der Technischen Universität Dresden begrüßte die Idee solcher Untersuchungen, sah allerdings die Rolle der deutschen Behörden der Nachkriegszeit deutlich anders. Ich glaube, der Ertrag bei Zäsur übergreifenden Forschungen ist zu sehen in einer sehr starken Identitäts- und Traditionsbildung im Hinblick auf die geglückte zweite deutsche Demokratie. Die Institutionen des Bundes, die neuen Institutionen waren wesentlich verantwortlich für die geglückte Demokratisierung, das war ein zäher Prozess, hat Jahrzehnte gedauert. Deswegen bin ich der Meinung, man muss mindestens so stark wie auf die Kontinuitäten auf die Diskontinuitäten sehen und den Blickwinkel erweitern: Weshalb ist diese Demokratie so gut geglückt, Gott sei Dank, trotz dieser starken NS-Kontinuitäten? Der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, begrüßte die Pläne. Die Quellenlage ist relativ gut: "Es gibt kein ernsthaftes Hindernis. Wenn die Forschung sich dem Thema zuwendet, stehen die Unterlagen trotz enormer Verluste, der noch vorhandenen Quellen zur Forschung, uneingeschränkt zur Verfügung. Die meisten Abgeordneten im Kulturausschuss äußern sich parteiübergreifend ebenfalls zustimmend. Wird der Antrag im Bundestag angenommen, steht Deutschland ein weiteres Kapitel der Aufarbeitung der Nazidiktatur bevor, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die DDR.                                                   © 2014 Leopold Graf v. Lebertus Gutachter

                                        VERÖFFENTLICHT   08. JANUAR 2015

Anträge im Organstreitverfahren gegen die 15. Bundesversammlung sowie gegen den Bundes­tags­präsidenten als deren Leiter wurden verworfen. Laut Bundes­verfassungs­gericht sind sie teilweise unzulässig, teilweise offensichtlich unbegründet, Das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Organstreitverfahren betrifft die Rechte eines durch die Volksvertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählten Mitglieds der 15.Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gauck zum Bundespräsidenten am 18. März 2012. Neben neun Anträgen im Organstreitverfahren begehrt der Antragsteller im Wege einer einstweiligen Anordnung, den mecklenburg-vorpommerschen Strafverfolgungsbehörden bis zur Hauptsacheentscheidung in dem Organstreitverfahren jegliche Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn zu untersagen.

   

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge als teilweise unzulässig, teilweise jedenfalls offensichtlich unbegründet verworfen (§ 24 Satz 1  Bundes- Verfassungsgerichtsgesetz).

   

Nach dem Hauptantrag zu 9. soll die Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten durch die 15. Bundesversammlung für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet werden. Dies ist unmittelbar auf eine im Organstreitverfahren unzulässige Rechtsgestaltung und den Ausspruch einer Verpflichtung gerichtet. Der Hilfsantrag zu 9. ist ebenfalls nicht auf ein zulässiges Rechtsschutzziel gerichtet. Er zielt auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl und damit auf eine Feststellung mit gestaltender Wirkung.


Hinsichtlich der Anträge zu 5. und 8. ist der Antragsteller nicht antragsbefugt. Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG muss ein Antragsteller im Organstreitverfahren geltend machen, durch eine Maßnahme des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten verletzt zu sein. Dem Antragsteller steht von Verfassung wegen kein organschaftliches Recht zu, die Wahl der von anderen Ländern in die Bundesversammlung entsandten Delegierten zu rügen und mit dieser Begründung die ordnungsgemäße Zusammensetzung der Bundesversammlung auf den Prüfstand zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Entscheidung der Bundesversammlung nach § 5 Satz 3 Bundespräsidentenwahlgesetz über ihre eigene Zusammensetzung waren vorliegend nicht erfüllt.


Die 15. Bundesversammlung hat durch den Beschluss einer Geschäftsordnung, wonach Anträge nur schriftlich eingereicht werden können und eine Aussprache nicht stattfindet, keine dem Antragsteller durch die Verfassung eingeräumten Rechte verletzt (Antrag zu 6.). Die Abgabe der Stimmen und ihre Auszählung bedürfen eines Rede- und Antragsrechts grundsätzlich nicht. Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl in der Bundesversammlung, welche möglicherweise ein verfassungsrechtliches Rederecht begründen könnten, macht der Antragsteller nicht geltend.


Der Bundestagspräsident als Leiter der Bundesversammlung hat keine organschaftlichen Rechte des Antragstellers verletzt, indem er den von diesem eingebrachten Geschäftsordnungsentwurf - bis auf den hieraus entnommenen Antrag auf Benennung von Wahlbeobachtern - nicht zur Abstimmung gestellt hat (Antrag zu 4.). Die vom Antragsteller beantragte Ausgestaltung der Geschäftsordnung, nach der den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten Gelegenheit gegeben werden sollte, sich bis zu 30 Minuten in freier Rede vorzustellen, hätte eine Verletzung des Ausspracheverbots des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 GG bedeutet. Der Bundestagspräsident war schon deshalb nicht verpflichtet, dem Antragsteller das Wort zur Begründung seines Geschäftsordnungsentwurfes zu erteilen (Antrag zu 3.). Zudem sieht der auf Grundlage von Art. 54 Abs. 7 GG erlassene § 8 Satz 2 Bundespräsidentenwahlgesetz die Geltung der Geschäftsordnung des Bundestages nur vor, „sofern“ sich nicht die Bundesversammlung eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ist - wie hier - bereits erkennbar, dass die Bundesversammlung hiervon Gebrauch machen möchte, kommt die Geschäftsordnung des Bundestages nicht zum Tragen. Dabei ist das Vorgehen des Bundestagspräsidenten nicht zu beanstanden, über den von der Mehrheit der Bundesversammlung getragenen Antrag zur Geschäftsordnung vorrangig, jedenfalls vor Erteilung des Worts an ein Mitglied der Bundesversammlung, abstimmen zu lassen. Denn der Antrag hatte erkennbar zum Ziel, in der Bundesversammlung generell keine Redebeiträge zuzulassen. Diese Zielrichtung wäre unterlaufen worden, hätte der Bundestagspräsident dem Antragsteller zuvor das Wort erteilt. Der Bundestagspräsident hat keine organschaftlichen Rechte des Antragstellers dadurch verletzt, dass er dessen Antrag auf Ausschließung von Mitgliedern der Bundesversammlung wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Wahl in den Volksvertretungen der Länder nicht zur Abstimmung gestellt hat (Antrag zu 2.). Die Voraussetzungen für die (subsidiäre) Befassung der Bundesversammlung mit der Wahlprüfung gemäß § 5 Satz 3 Bundespräsidentenwahlgesetz waren ersichtlich nicht erfüllt; die Bundesversammlung war daher nicht befugt, sich mit diesem offensichtlich gegen Art. 54 Abs. 3 GG verstoßenden Antrag zu befassen.


Weil sich die Bundesversammlung mit dem Antrag auf Ausschließung von Mitgliedern der Bundesversammlung wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Wahl in den Volksvertretungen der Länder von Verfassung wegen nicht befassen durfte, war der Bundestagspräsident auch nicht verpflichtet, dem Antragsteller zur Begründung dieses Antrags das Wort zu erteilen (Antrag zu 1.).


Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gebietet nicht Zulassung von „Wahlbeobachtern.“ Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl die Zulassung von „Wahlbeobachtern“, die durch Wahlvorschlagsträger benannt werden. Bei der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht gebietet (Antrag zu 7.). Durch die Entscheidung in der Hauptsache, erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Deutscher Bundestag 27. November 2o14 



Die große Koalition brauchte ein Jahr, um eine Experten-Kommission zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte einzusetzen. Der Beirats-Vorsitzender Richard Schröder hat als einer von mehreren prominenten Sozialdemokraten deutlich gemacht, dass es besser sei, die Einrichtung mit 1600 Mitarbeitern und einem Etat von etwa 100 Millionen Euro im Jahr 2019 zu schließen. Die Akten können ins Bundesarchiv. So läuft die Möglichkeit der Stasi-Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst aus. 2019 jährt sich der Mauerfall zum 30. Mal. Der Solidarpakt II endet. Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Rainer Wagner plädiert, für den Erhalt der Behörde über 2019 hinaus. Schröder und Wagner sind in der Kommission. Für die Reform der Experten - Kommission – Stasi - Unterlagenbehörde entsendet die Union den Ex-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer und wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die letzte DDR-Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl ist dabei, sowie die Wissenschaftler Horst Möller, Hans-Joachim Veen, Manfred Wilke, Rainer Wagner und Wolfgang Wieland. Es stellt sich die pragmatische Frage, welche Anforderungen in Zukunft an die Aufarbeitung zu stellen sind. Seit 1989 sind über drei Millionen Anträge auf Akteneinsicht beantragt worden. Der Autor dieser Zeilen ist ein Betroffener des UNRECHTSTAATES DDR. Viele Überlebende wissen bis heute, oft wenig oder nichts über die DDR. Wohin geht diese Entwicklung mit Blick auf unsere Erben, sprich unserer Kinder. Sie erleben öffentlich die alleinige Konkurrenz von Institutionen nebst dem effizienten Einsatz von Geld und Menschen. Denn nicht allein die Stasi-Unterlagenbehörde betreibt Aufarbeitung. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung und die Zentralen für politische Bildung in Bund und Ländern tun es. Der neue Kommissions-Chef Böhmer berichtet von jährlichen ca. 60.000 Anträgen auf Akteneinsicht. Die Aufarbeitungsphase ist noch lange nicht abgeschlossen. Es geht darum, allgemeine Erfahrungen und Konsequenzen aus einer Diktatur für die Gestaltung der Demokratie in Zukunft herzuleiten. Der Behörden-Leiter Roland Jahn schließt sich dieser Meinung an. Die Auswertung, als Erfahrungen einer Diktatur ist nützlich. Der einstige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) bezeichnet die Zugänglichkeit der Akten, weil sie gesichert bleiben müssen, zur Fortsetzung von Aufklärung, Bildung und Forschung. Einen konkreten Rahmen wird die Kommission festlegen. Sie soll im Verlauf des folgenden Jahres Vorschläge unterbreiten. Das letzte Wort haben dann die parlamentarischen Volksvertreter im Jahr 2017 im Bundestag. © LCF 2014

Inhaftierung von Personen, die den Krieg aus Gewissensgründen ablehnen, ethisch-moralisch vertretbar? „Der Schutz der Gewissensfreiheit ist durch die Verfassung als grundlegendes Recht verankert, mit dem großen Ziel, das Gewissen der Einzelnen — die Grundlage für den Wert und die Würde des Menschen — zu schützen. ... Wenn auch ihre Entscheidung, den Wehrdienst zu verweigern, nicht der allgemeinen Vorstellung entspricht, so wird es dennoch schwierig zu argumentieren, dass ihre Entscheidung ein schweres Verbrechen gegen die Gesellschaft oder den Staat darstellt und zwangsläufig hart bestraft werden muss.“ (Richterin Hye-won Lim, Bezirksgericht Suwon, 21. Februar 2013, 2012Chogi2381) „Zu entscheiden, wie man sich selbst im Verhältnis zu anderen sieht, ... [und] ernsthaft über den ‚Wert menschlichen Lebens‘ nachzudenken beeinflusst die Entwicklung der Persönlichkeit wesentlich. Zu diesem Entwicklungsprozess gehört auch die Entscheidung, keinem anderen das Leben zu nehmen, auch nicht in einem bewaffneten Konflikt. Werden jene, die eine solche Entscheidung [bereits getroffen haben], zum Wehrdienst gezwungen oder zum Tragen einer Waffe genötigt, und dann ohne Ausnahme verurteilt, wenn sie dem nicht nachkommen, so würden dadurch ihre Rechte und ihre Identität im Endeffekt bewusst nicht berücksichtigt werden. Dadurch wird die Würde des Menschen eindeutig verletzt.“ (Richter Young-hoon Kang, Bezirksgericht Seoul-Nord, 14. Januar 2013, 2012Chogi1554) ... ob die nationale Sicherheit geschwächt wird, wenn die Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen beachtet werden „Es gibt keine relevanten und konkreten Hinweise oder Daten, die zeigen würden, dass die Einführung eines alternativen Dienstes die nationale Sicherheit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung aufgrund der bestehenden Wehrpflicht untergraben würde.“ (Richter Gwan-gu Kim, Bezirksgericht Changwon-Masan, 9. August 2012, 2012Chogi8) „Es gibt keinen hinreichenden Grund zu der Annahme, die nationale Sicherheit würde so sehr in Gefahr sein, dass es unmöglich ist, die Würde des Menschen und [den] Wert aller Staatsbürger zu beschützen, wenn eine Minderheit, Zeugen Jehovas eingeschlossen, ... sich weigert, eine Waffe in die Hand zu nehmen oder eine militärische Ausbildung zu absolvieren. Schließlich hat der Beschuldigte ... den Wehrdienst trotz der Strafe bereits verweigert. Wenn diese Annahme wirklich begründet [wäre], dann wären die nationale Sicherheit, die Würde des Menschen und der Wert aller Bürger bereits jetzt in ernster Gefahr.“ (Richter Seung-yeop Lee, Bezirksgericht Ulsan, 27. August 2013, 2013Godan601) ... wie eine Lösung gefunden werden kann „Sollte das Verfassungsgericht entscheiden, dass die Regelung in diesem Fall verfassungswidrig ist, sind die Verwaltungsbehörden und die Nationalversammlung berechtigt und in der Lage, sowohl die nationale Sicherheit als auch die Gewissensfreiheit zu berücksichtigen; dann können Gesetze erlassen werden, die die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen berücksichtigen und gleichzeitig die nationale Sicherheit stärken.“ (Richter Young-sik Kim, Bezirksgericht Seoul-Süd, 9. Juli 2013, 2013Chogi641) „Es wird weder die militärische Stärke beeinträchtigen noch eine signifikante Auswirkung auf die nationale Sicherheit haben, vorausgesetzt die Regelungen für den Zivildienst werden sorgfältig geplant und umgesetzt, damit Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht als Vorwand dafür genommen wird, nicht eingezogen zu werden.“ (Richter Seong-bok Lee, Bezirksgericht Seoul-Ost, 20. Februar 2014, 2014Chogi30)

 

 UN Behindertenrechtskonvention

 

„Menschenrecht darf ohne Menschenpflicht, nicht genannt werden, weil sie sich aufeinander beziehen.“

Johann Gottfried Herder

 

 

Im März 2oo9 erfolgte die Ratifizierung der UN Behindertenrechts- Konvention durch den Bundestag und Bundesrat in Deutschland. Für Politik, Verwaltung und Gerichte sind somit die Vorgaben der Konvention verbindliches Recht. Die Rechte der über 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der Welt, wurde bislang nicht ausreichend durch die UN-Menschenrechtskonventionen(10.12.1948) geschützt, und umgesetzt. Oft wurden Betroffene in der Menschenrechtsarbeit vergessen.

 

Daraus ergibt sich konkreter Handlungsbedarf in Erfüllung von Artikel 24

 

In der Behindertenrechtskonvention werden präzise Regelungen zum Schutz, und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgeführt. Alle wichtigen Lebensfelder von Menschen mit Behinderung werden berücksichtigt. Zu diesen Lebensfeldern gehört selbstverständlich auch die Schule. Deutschland hat sich mit der Ratifikation verpflichtet, ein – so die amtliche deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „inclusive education“ – integratives Bildungssystem einzuführen und sicherzustellen, dass "Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem, und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht, oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden. Außerdem heißt es im Artikel 24 der UN-Konvention, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativ, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben" müssen. Somit haben auch Kinder und Jugendliche, die lernzieldifferent (mit vom Lehrplan abweichender Zielsetzung) unterrichtet werden, ein Recht darauf, in der allgemeinen Schule gefördert zu werden. Das betrifft alle Schulformen und –stufen, auch die Sekundarstufe. Eine Ausnahme kann der Unterricht zum Erlernen der Blindenschrift, der Gebärdensprache und der Kommunikations-, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten darstellen.

 

Die Umsetzung des Artikels 24 bedeutet, dass Schüler mit Behinderungen wohnortnah mit Nachbarkindern, und Geschwistern die allgemeine Schule besuchen dürfen, und nicht mit dem Sonderfahrdienst weite Strecken zu einer auf die Behinderung spezialisierte Förderschule fahren müssen. Sie sollen am gemeinsamen Unterricht in der Regelschule teilnehmen dürfen und nicht gegen ihren Wunsch Förderschulen besuchen müssen. Die für den gemeinsamen Unterricht ggf. notwendige Unterstützung, bspw. in Form sonderpädagogischer Förderung, muss ihnen gewährt werden.

 

Von der Umsetzung des Artikels 24 profitiert die ganze Gesellschaft. Denn durch den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an einer Schule für alle wird die kognitive und sozialemotionale Entwicklung gefördert, die soziale Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt und wechselseitige Akzeptanz aufgebaut. Es wird gelernt, welche Chancen und Potenziale in der Unterschiedlichkeit liegen und welchen Gewinn sie für unsere Gesellschaft haben.

 

So steigt auch die Chance für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben zu arbeiten. Denn wenn Kinder mit und ohne Behinderung getrennt voneinander unterrichtet werden, macht das ein Aufeinanderzugehen im weiteren Leben immer schwieriger. Im gemeinsamen Unterricht an einer Schule für alle wird Verschiedenheit und Vielfalt als Normalität gesehen und gelebt und Behinderung als soziale Bereicherung verstanden. Mit Umsetzung des Artikels 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein wichtiger Schritt in Richtung "inklusive Gesellschaft" gegangen. Die soziale Inklusion in der Schule ist zu einem Menschenrecht geworden.

 

Das Bildungswesen in Deutschland untersteht der Kulturhoheit der Länder. Das bedeutet, dass nun die einzelnen Bundesländern den Artikel 24 in Landesgesetze übertragen müssen. Denn auch die Länder haben sich mit ihrer Zustimmung im Bundesrat und mit Artikel 3 des Lindauer Abkommens (1957) zur Durchführung des völkerrechtlichen Vertrages, der UN-Konvention verpflichtet.

 

Der Zwang zur Sonderbeschulung wird so abgeschafft und die Entscheidungsfreiheit, welche Schule besucht werden soll, wird ermöglicht. Es besteht nach Umsetzung der Konvention in die Schulgesetze der Länder ein Rechtsanspruch auf den gemeinsamen Unterricht ohne Ausnahme.

 

Zwar wird bereits in den meisten Schulgesetzen der Vorrang des gemeinsamen Unterrichtes betont, durch einen Haushaltvorbehalt ergeben sich wieder Einschränkungen. In den meisten Bundesländern ist derzeit festgelegt, dass der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung Vorrang vor dem Unterricht an der Förderschule haben soll. Dies entspricht den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1994, wonach die Bildung behinderter Kinder und Jugendlicher als gemeinsame Aufgabe für grundsätzlich alle Schulen anzustreben ist. Allerdings wird dies weitgehend von entsprechenden Kapazitäten an den allgemeinen Schulen abhängig gemacht, die in den meisten Bundesländern nicht für einen flächendeckenden gemeinsamen Unterricht ausreichen.

 

Þ Ein inklusives Bildungssystem muss die Regel sein.

 

Þ Eine Neuorientierung der Bildungspolitik, die die Belange des Vorschulkindes, der Schülerin, des Schülers und des jugendlichen Erwachsenen berücksichtigt, ist erforderlich.

 

Þ Eine Veränderung der Schulintegrationsverordnung(SchIVO) ist dringend geboten. An weiterführenden Schulen muss ein Lernziel differentes Angebot praktiziert werden.

 

Þ Die Lernangebote müssen in einem individuellen und optimalen sowie wohnortnahen schulischen Rahmen gewährleistet sein. Dabei muss die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung bei Bedarf durch differenzierte Unterstützungsmaßnahmen und sonder- pädagogische Förderung gesichert sein.

 

Þ Die Verankerung von Inhalten inklusiver Bildung und Erziehung in der Aus -, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte aller Schularten muss garantiert sein.

Rüstungsexporte

der

Bundesregierung

 

dürfen während des Genehmigungsverfahrens geheim gehalten werden. Das bedeutet, wer nichts von Rüstungsexporten weiß, kann keine demokratischen Gremien oder Verfahren nutzen, um den Genehmigungsprozess zu beeinflussen. Das Urteil vom 21. Oktober 2014 ist ein Bruch der Demokratie, um mehr Licht in die dunklen Geschäfte mit deutschen Waffen zu schaffen. Der Demokratie in Deutschland ist es dienlich, wenn umstrittene Rüstungsaufträge bereits vor ihrer endgültigen Genehmigung bekannt gemacht werden. Ein Geschäft mit offizieller Zustimmung zu stoppen, ist so aussichtslos, wie eine Entscheidung erwirken zu wollen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Frist überschritten hat, sagte uns UN- Menschenrechtler Professor Walkhoefer.

LCF

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Google

 

ermöglicht es Internet-Nutzern, auf seiner Plattform eigene interaktive Karten zu erstellen.

 

Ein Fall wurde mehrere Tage lang geprüft, weil Aktivisten Google zum Löschen aufgefordert hatten, weil diese Karte zu Anschlägen auf Flüchtlinge ermutigen könnte. Zuletzt hatten Unbekannte in Reichertshofen nahe Ingolstadt Feuer an zwei Eingängen eines Heims für Asylbewerber gelegt.

 

Google hat eine umstrittene interaktive Landkarte, auf der mehrere hundert Heime für Asylbewerber in Deutschland verzeichnet waren, aus dem Netz genommen. Beim Aufruf des Links auf die Karte >>>Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft<<< erscheint nun nur noch der Hinweis, der Inhalt verstoße gegen die Geschäftsbedingungen und die Richtlinien von Google. Von der Löschung hat >>>Spiegel Online<<< zuerst berichtet. >>>Wir erachten den Zugang zu Informationen, wie auch die freie Meinungsäußerung, als außerordentlich wichtig<<< erklärte Lena Heuermann/ Sprecherin gegenüber Spiegel Online. Wann immer Inhalte illegal sind, entfernen wir sie von unseren Produkten. So verfahren wir auch mit Inhalten, die gegen unsere Richtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen, wozu das Zufügen von Schaden, sowie die Förderung von Hass - Anwendung findet.

 

In den letzten 15 Jahren wurden in Deutschland jährlich rund 600 Prozesse verhandelt, wegen Patentverletzung. Das ist europaweit Spitze und liegt vor allem an der Kombination aus niedrigen Kosten und zügigen, verlässlichen Entscheidungen. Interessanterweise gehen doch deutlich mehr als die Hälfte der Prozesse ohne Urteil zu Ende, weil die beteiligten Parteien sich nach Prozessbeginn vergleichen oder den Prozess fallen lassen. Die Gründe dafür nennt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim: die Festsetzung eines für die Parteien unerwartet hohen Streitwerts, mit dem Risiko entsprechend hoher Gerichtskosten für den Verlierer; die Gefahr der Einreichung einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht, die die Monopolstellung eines Patentinhabers bedrohen könnte; die Angleichung der Erwartungen von Kläger und Beklagtem hinsichtlich des Prozessausgangs, aufgrund entsprechender Stellungnahmen von Sachverständigen vor Gericht. Ein Patentinhaber strengt in der Regel dann einen Prozess an, wenn er eine Verletzung seines Patents durch ein anderes Unternehmen feststellt und diese Patentverletzung durch ein Gericht bestätigt und sanktioniert haben möchte. Indessen wird lediglich in knapp 40 Prozent aller Fälle letztlich auch ein Urteil gesprochen, während der Anteil der Prozesse, die in einem Vergleich enden oder abgebrochen werden, laut ZEW bei durchschnittlich 62,3 Prozent liegt. Dabei gibt es zwischen den einzelnen Landgerichten deutliche Unterschiede. So liegt der Wert für Düsseldorf bei 59,8 Prozent, gefolgt von Mannheim mit 66,5 Prozent und München mit 70,1 Prozent. Das ZEW hat nun auf Grundlage umfangreicher Recherchen und Auswertungen bei Patentgerichten und Patentämtern untersucht, welche Gründe ausschlaggebend für einen Prozessabbruch oder Vergleich sind (ZEW Discussion Paper No. 12-084). In die Auswertungen einbezogen wurden alle Prozesse an den Landgerichten Mannheim, München und Düsseldorf, die in den Jahren 2000 bis 2008 verhandelt wurden. Das entspricht etwa 80 Prozent aller Fälle deutschlandweit. Aus Daten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Europäischen Patentamts erhielt das ZEW weitere Informationen zu den Patenten wie etwa die Anzahl der Länder, in denen das Patent beantragt wurde. Für die Analyse betrachtete das ZEW insgesamt rund 2.500 Fälle. Die Untersuchung zeigt, dass es vor allem drei Ereignisse sind, die die beteiligten Unternehmen veranlassen, einen Prozess nicht bis zum Ende durch zuziehen. Setzt beispielsweise der Richter einen hohen Streitwert an, steigen die Kosten für das Unternehmen, das den Prozess verliert zum Teil deutlich an. Ein außergerichtlicher Vergleich wird somit attraktiver. Allerdings sind die Gerichtskosten im Vergleich zu den Anwaltskosten eher gering. Es überrascht daher nicht, dass dieser Effekt zwar statistisch signifikant, aber relativ klein ist.

 

Ein weiterer Faktor, der zum Prozessabbruch führen kann, ist die Möglichkeit für den beklagten Patentverletzer, eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht anzustrengen. Eine erfolgreiche Klage würde das Monopol des Patentinhabers gefährden. Das Risiko, dass das Patent zum Teil oder schlimmstenfalls sogar zur Gänze für nichtig erklärt wird, kann den Kläger dazu veranlassen, einen Vergleich im laufenden Prozess in Betracht zu ziehen.

 

Das dritte Ereignis schließlich, das zum vorzeitigen Prozessende führen kann, ist die Hinzuziehung externer Sachverständiger durch den Richter. Die Anhörung der Experten führt dazu, dass sich die Informationsstände von Kläger und Beklagtem aneinander angleichen und somit auch ihre Erwartungen hinsichtlich des Prozessausgangs. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs um beachtliche zehn Prozent.

 

Die ZEW-Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die Neigung eines Unternehmens, sich während eines Prozesses für einen Vergleich zu entscheiden, stark von firmenspezifischen Eigenschaften und Strategien abhängt. So ziehen Unternehmen mit hohem Patentwert, einem großen Vertrauen in ihre Chancen vor Gericht und mit der Strategie, ein stabiles Urteil zu erzielen, seltener einen Vergleich in Betracht.

 

Mehr als die Hälfte aller Prozesse wegen Patentverletzung enden ohne Urteil Gunter Grittmann Information und Kommunikation Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) In den letzten 15 Jahren wurden in Deutschland jährlich rund 600 Patentverletzungsprozesse verhandelt. Das ist europaweit Spitze und liegt vor allem an der Kombination aus relativ niedrigen Kosten und zügigen, verlässlichen Entscheidungen. Interessanterweise gehen jedoch deutlich mehr als die Hälfte dieser Prozesse ohne Urteil zu Ende, weil die beteiligten Parteien sich nach Prozessbeginn vergleichen oder den Prozess fallen lassen. Die Gründe dafür nennt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim: die Festsetzung eines für die Parteien unerwartet hohen Streitwerts, mit dem Risiko entsprechend hoher Gerichtskosten für den Prozessverlierer; die Gefahr der Einreichung einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht, die die Monopolstellung eines Patentinhabers bedrohen könnte; die Angleichung der Erwartungen von Kläger und Beklagtem hinsichtlich des Prozessausgangs, aufgrund entsprechender Stellungnahmen von Sachverständigen vor Gericht. Ein Patentinhaber strengt in der Regel dann einen Prozess an, wenn er eine Verletzung seines Patents durch ein anderes Unternehmen feststellt und diese Patentverletzung durch ein Gericht bestätigt und sanktioniert haben möchte. Indessen wird lediglich in knapp 40 Prozent aller Fälle letztlich auch ein Urteil gesprochen, während der Anteil der Patentverletzungsprozesse, die in einem Vergleich enden oder abgebrochen werden, laut ZEW bei durchschnittlich 62,3 Prozent liegt. Dabei gibt es zwischen den einzelnen Landgerichten deutliche Unterschiede. So liegt der Wert für Düsseldorf bei 59,8 Prozent, gefolgt von Mannheim mit 66,5 Prozent und München mit 70,1 Prozent. Das ZEW hat nun auf Grundlage umfangreicher Recherchen und Auswertungen bei Patentgerichten und Patentämtern untersucht, welche Gründe ausschlaggebend für einen Prozessabbruch oder Vergleich sind (ZEW Discussion Paper No. 12-084). In die Auswertungen einbezogen wurden alle Patentverletzungsprozesse an den Landgerichten Mannheim, München und Düsseldorf, die in den Jahren 2000 bis 2008 verhandelt wurden. Das entspricht etwa 80 Prozent aller Fälle deutschlandweit. Aus Daten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Europäischen Patentamts erhielt das ZEW weitere Informationen zu den Patenten wie etwa die Anzahl der Länder, in denen das Patent beantragt wurde. Für die Analyse betrachtete das ZEW insgesamt rund 2.500 Fälle. Die Untersuchung zeigt, dass es vor allem drei Ereignisse sind, die die beteiligten Unternehmen veranlassen, einen Prozess nicht bis zum Ende durchzuziehen. Setzt beispielsweise der Richter einen hohen Streitwert an, steigen die Kosten für das Unternehmen, das den Prozess verliert zum Teil deutlich an. Ein außergerichtlicher Vergleich wird somit attraktiver. Allerdings sind die Gerichtskosten im Vergleich zu den Anwaltskosten eher gering. Es überrascht daher nicht, dass dieser Effekt zwar statistisch signifikant, aber relativ klein ist. Ein weiterer Faktor, der zum Prozessabbruch führen kann, ist die Möglichkeit für den beklagten Patentverletzer, eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht anzustrengen. Eine erfolgreiche Klage würde das Monopol des Patentinhabers gefährden. Das Risiko, dass das Patent zum Teil oder schlimmstenfalls sogar zur Gänze für nichtig erklärt wird, kann den Kläger dazu veranlassen, einen Vergleich im laufenden Prozess in Betracht zu ziehen. Das dritte Ereignis schließlich, das zum vorzeitigen Prozessende führen kann, ist die Hinzuziehung externer Sachverständiger durch den Richter. Die Anhörung der Experten führt dazu, dass sich die Informationsstände von Kläger und Beklagtem aneinander angleichen und somit auch ihre Erwartungen hinsichtlich des Prozessausgangs. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs um beachtliche zehn Prozent. Die ZEW-Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die Neigung eines Unternehmens, sich während eines Prozesses für einen Vergleich zu entscheiden, stark von firmenspezifischen Eigenschaften und Strategien abhängt. So ziehen Unternehmen mit hohem Patentwert, einem großen Vertrauen in ihre Chancen vor Gericht mit der Strategie, ein stabiles Urteil zu erzielen, seltener einen Vergleich in Betracht.

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N A C H R U F

 

H O R S T   M A R X

 

>Unbeirrbar für ein maritimes Weltbild<

 

 Graf Leopold von Lebertus würdigt als Förderer von LipsCity  den verstorbenen HANSEATEN HORST MARX als >einen scharfsinnigen und leidenschaftlichen Kenner der Szene, der >mit seiner Persönlichkeit auch als Journalist, die Kulturgeschichte der Stadt Rostock geprägt hat. Insbesondere wurde die maxistisch- leninistische Weltanschauung von MARX in seiner Kulturarbeit im VD- Rostock in direkt vertrauensvoller Weise, durch seinen damaligen Kollegen Walkhoefer beeinflusst.

Horst Marx bleibt nicht allein im Gedächtnis derer,

die ihn persönlich kannten.

 

© März_2o2o__LCF

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