Montag, 14. September 2020
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 |
Der Petitionsausschuss behandelt Petitionen zu den Themen 12.00 Uhr: Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung des Global
Magnitsky Act
13.00 Uhr | CO2-Kennzeichnung von Lebensmitteln
| 14.00 Uhr
Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit Deutschlands von nicht
demokratischen Staaten.
In der Sitzung haben die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zu erläutern. Für
Rückfragen seitens der Abgeordneten stehen Vertreter der Bundesregierung zur Verfügung.
Interessierte Zuhörer und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses, Tel.:
030/227-35257 bzw. vorzimmer.peta@bundestag.de anmelden.
Montag, 14. September 2020, 12.45 Uhr
Reichstagsgebäude, CDU/CSU-Fraktionssaal
3 N 001 | Entwurf eines Gesetzes für ein Zu- kunftsprogramm eines Krankenhäuser - Krankenhauszukunftsgesetz
(KHZG) BT-Drucksache 19/22126
| Antrag der Fraktion AfD Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des
Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems - PRP-System BT-Drucksache 19/17754
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/14-09-20-khzg-710730
Mittwoch, 16. September 2020, 15.00 Uhr
Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 N 024
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nimmt den Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses des Ausschusses für Verteidigung gemäß Art 45a Abs. 2
GG entgegen.
Freitag, 11. September 2020, 12.00 Uhr
Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Raum 2 N 037
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble empfängt den Präsidenten der Republik Kroatien, Zoran Milanovic, zu einem Gespräch.
Alle Medienvertreter benötigen eine gültige Presseakkreditierung des Deutschen Bundestages. Bitte halten Sie auch im Bundestag die allgemeinen
Hygiene- und Abstandsregeln und benutzen Sie Mund-Nasen-Schutz.
Donnerstag, 10. September 2020, 12.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Öffentliche Zeugenvernehmung:
-
BA b. BGH Horst-Rüdiger Salzmann, GBA
-
EKHK M. G., BKA
-
Christoph Hammerstein, BfV
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h., dass Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung nicht gestattet
sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten!
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/1untersuchungsausschuss
Donnerstag, 10. September 2020,
Deutscher Bundestag vereinbart ausschussübergreifend >Geldpolitischen Dialog<
Am 10. September 2020 haben die Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel (FDP) sowie die Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Peter Böhringer
(AfD) und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union Gunther Krichbaum (CDU/CSU) in einem Gespräch mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Vertretern aller
Fraktionen vereinbart, wie die geldpolitischen Aktivitäten der Europäischen Zentralbank parlamentarisch begleitet werden („Geldpolitischer Dialog“).
Der „Geldpolitische Dialog“ soll vierteljährlich unter rotierender Federführung durch den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union ausgerichtet werden und Abgeordnete der genannten Ausschüsse sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz einbeziehen. Einzelheiten werden
in einer Koordinierungsgruppe der beteiligten Ausschüsse besprochen, zu der der Bundestagspräsident einladen soll.
Den Auftakt für dieses erste regelmäßige ausschussübergreifende Dialogformat bildet ein Gespräch mit Bundesbankpräsident Jens Weidmann zu dem Thema "Die
geldpolitische Strategie der Europäischen Zentralbank und ihre Auswirkungen insbesondere nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum PSPP-Anleihekaufprogramm", das vom Finanzausschusses
am 16. September 2020 durchgeführt wird. Im ersten Quartal 2021 übernimmt der Haushaltsausschuss die Ausrichtung des Geldpolitischen Dialogs, gefolgt vom Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union.
Mittwoch, 9. September 2020, 14:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200
Öffentliches Expertengespräch zum Thema:
„Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechte und Lebenslagen von Kindern"
Detaillierte Informationen: Internetseite der Kinderkommissionen: https://www.bundestag.de/kiko
Hinweis: Die Anhörung findet aufgrund der aktuellen Situation ohne Publikum statt. Interessierte Zuhörer können die Anhörung zeitversetzt ab
20:30 Uhr unter www.bundestag.de verfolgen.
__________________
Online-Dialog
über Künstliche Intelligenz auf
Vom 10. März bis 5. April 2020 lädt die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages zum Online-Dialog ein. Unter
www.enquetebeteiligung.de können sich Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger an der Arbeit der Enquete-Kommission beteiligen und
ihre Vorstellungen in die Diskussion einbringen: Welche Hoffnungen verbinden Sie mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Was stärkt Ihr Vertrauen in den Fortschritt mit neuen Technologien?
Welche Ideen und Erwartungen haben Sie dazu?
Der Online-Dialog wird von Liquid Democracy und vom Nexus Institut für Partizipation begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden auf einem Symposium
im Frühsommer 2020 in Berlin vorgestellt und fließen in ein Gutachten ein, das der Enquete-Kommission für ihren Abschlussbericht übergeben wird.
Der Bundestag hat die Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische
Potenziale" am 28. Juni 2018 eingesetzt. Sie hat den Auftrag, Chancen, Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit
ihr zu formulieren. Die Enquete-Kommission setzt sich aus 19 Bundestagsabgeordneten und 19 externen Sachverständigen zusammen.
Weitere Informationen zur Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sind auf der Internetseite des Bundestages zu finden:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_ki
März 2o2o
Unions- Fraktionsvize Frei strikt gegen schnelle Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
>Das Parlament< (Erscheinungstag: 9. März 2020)
-Bei Nennung der Quelle | Sofortige
Veröffentlichung-
ZEITKORREKTUR! Öffentliche Sitzung des Unterausschusses Zivile Krisenprävention,
Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln
Montag, 9. März 2020, 16.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800
Öffentliches Fachgespräch zum Thema
„Friedensmediation: Wie kann Deutschland seine Fähigkeiten weiter ausbauen?“
Eingeladen sind die Sachverständigen
- Dr. Julian Bergmann, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
- Dr. Thomas Held, Deutsche Stiftung Friedensforschung
- Dr. Anne Holper, Center for Peace Mediation, Europa-Universität Viadrina, Initiative Mediation Support Deutschland
- Christoph Lüttmann, Berlin Center for Integrative Mediation (CSSP), Initiative Mediation Support Deutschland
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/resource/blob/685630/d873f5f456a1d83e5ea9a5534834f759/to-022-data.pdf
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), erteilt Forderungen nach einer schnellen
Verteilung von Flüchtlingen aus Griechenland auf andere EU-Staaten eine strikte Absage. Damit würde man >eine unglaubliche Sogwirkung erzeugen, weil es das Signal wäre, dass die Wege nach
Deutschland offen sind<, sagte der für Innenpolitik zuständige Fraktionsvize der Wochenzeitung >Das Parlament<. Zugleich mahnte er mit Blick auf eine Reform des gemeinsamen europäischen
Asylsystems einen >glaubwürdigen Außengrenzschutz< an. Andernfalls werde man >unsere Partner nie von einer Verteilung von Flüchtlingen überzeugen können<.
Deshalb hänge auch vom Geschehen an der griechisch-türkischen Grenze >unglaublich viel< ab, fügte der CDU-Parlamentarier hinzu.
Wenn die Grenzsicherung dort nicht gelinge, werde man bei der gemeinsamen europäischen Asylpolitik nicht vorwärts kommen. Zudem werde es dann auch in Deutschland >nationale
Grenzkontrollen mit Zurückweisungen geben müssen<. Es sei >wichtig, schon heute das klare Signal zu senden, dass der Weg nach Europa, nach Deutschland nicht offen ist, damit sich die
Menschen gar nicht erst auf den Weg machen<, betonte Frei. Zugleich müsse alles dafür getan werden, >deren Situation vor Ort so zu verbessern, dass es menschenwürdige Verhältnisse
sind<.
86. Sitzung des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz
Mittwoch, dem 11. März 2020, 11:00 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600
02. März 2o2o
Jugendliche diskutieren digital.
Online-Beteiligung gestartet!
Damit diese Gruppe gehört und verstanden wird, steht für sie ab heute unter www.zukunftsdialog-ausbildung.de eine eigene Dialogplattform
bereit. Hier können die Fachkräfte von morgen schon heute die Abgeordneten und Sachverständigen der Kommission mit ihren Antworten, Meinungen und Beiträgen unterstützen - z. B. bei der
Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen. Als Inspiration dienen Fragen wie: Was ist mir wichtig für die Berufswahl? Was bedeutet der digitale Wandel für mich? Wie will ich in meiner
Schule und in meinem Betrieb lernen? Was muss sich verändern? Fange ich eine Berufsausbildung an?
Was ist eigentlich mein Wunschberuf? Hat (m)ein Beruf überhaupt noch eine Zukunft? Diese und weitere Fragen können Auszubildende und junge Menschen vor ihrer Berufswahl ab dem 2. März 2020 fünf
Wochen lang beantworten und damit die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages unterstützen und bereichern. Die jungen Menschen
stellen vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels die zentrale Zielgruppe bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen der Kommission dar.
„Die Kommission möchte wissen, welche Hoffnungen, Ängste junge Menschen mit den Themen Digitalisierung und Berufsbildung verbinden. Und
vor allem: Welche Vorschläge haben sie für ein echtes Update der beruflichen Bildung, etwa bei der Schaffung von Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung sowie bei der Erleichterung des
lebensbegleitenden Lernens, beschreibt Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU), der Vorsitzende der Enquete-Kommission das Anliegen. Er betont: „Nur so kann es uns gelingen, dass wir unseren Auftrag
wirklich umfassend bearbeiten und diskutieren - nämlich möglichst nah an den Personen, die es betrifft. Besonders freuen wir uns aber darauf, Ende Juni mit fünf der jungen Menschen, die sich
beteiligt haben, direkt zu sprechen.“
Von allen Teilnehmenden werden fünf Personen zur öffentlichen Sondersitzung der Enquete-Kommission am 29. Juni 2020 eingeladen. Dort
werden zunächst die Ergebnisse der Beteiligung von der Agentur vorgestellt. Im Anschluss könnten die Gäste direkt mit den Mitgliedern der Kommission diskutieren.
Die Firma Zebralog, eine Berliner Agentur für crossmediale Bürgerbeteiligung, organisiert und moderiert den Online-Dialog, der bis zum 3. April 2020 geöffnet sein wird.
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
BT-Drucksache 19/9225
Montag, 2. März 2020, 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Thema:
Wehrhaftigkeit der demokratischen Gefasstheit der Europäischen Union.
Integrität von Willensbildungsprozessen, zum Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weitere Abgeordnete und der
Fraktion der FDP Schutz der liberalen Demokratie in Europa.
Besucher/ unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatum melden sich beim Ausschuss unter:
europaausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die
Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am 3. März unter:
www.bundestag.de/mediathek
Kinderkommission engagiert sich beim Red Hand Day gegen Einsatz von Kindersoldaten
Dienstag, 11. Februar 2020, 13.30 bis 15.30 Uhr
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen
ein.
Die Kinderkommission teilt dazu mit:
„Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das
Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein
Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden
Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete und Beschäftigte des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren.
Zur Aktion wird auch Frau Bundesministerin Dr. Franziska Giffey erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter.“
Montag, 10. Februar 2020, 13.30 Uhr
Öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz
Die Sitzung ist teilöffentlich. Der öffentliche Teil der Sitzung befasst sich mit dem Thema:
KI und Klassifizierung/Bias/Risikoklassenmodell/Algorithmenkontrolle
Impulsvorträge durch
-
Prof. Dr. Katharina Zweig, Sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz
-
Prof. Roberto V. Zicari, Initiative Z-inspection
-
Rebekka Weiss, Bitkom
-
Matthias Spielkamp, Algorithmwatch
-
Lina Ehrig, Verbraucherzentrale Bundesverban
Berichterstatterreise
Reise des Haushaltsausschusses nach Guatemala und Honduras
Unter Leitung des Abgeordneten Christian Haase (CDU/CSU) führt der Haushaltsausschuss vom 16. bis zum 23. Februar 2020 eine Berichterstatterreise zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Honduras und Guatemala durch. Der Delegation gehören die Abgeordneten Esther Dilcher (SPD) und Victor
Perli (DIE LINKE.) an.
Dabei stehen in beiden Ländern stehen die Themen der Agroforstwirtschaft und des Ressourcenschutzes im Mittelpunkt. Die Abgeordneten informieren sich
vor allem über die mit Bundesmitteln verschiedener Ressorts geförderten forstpolitischen Projekte, mit denen sich Deutschland gegen die fortschreitende Entwaldung und den illegalen
Holzeinschlag und für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung einsetzt. Kennzeichnend für Guatemala und Honduras ist - wie für viele Staaten Zentralamerikas -ein hohes Bevölkerungswachstum, weit
verbreitete Armut und eine große wirtschaftliche Abhängigkeit von landwirtschaftlicher Produktion und Viehzucht aus. Diese Faktoren haben zu einer drastischen Verminderung der Waldflächen
geführt; Honduras allein hat in den letzten 40 Jahren etwa 40 Prozent seines Waldes verloren. Gleichzeitig sind Abholzung und Walddegradation für die Produktion von 18 Prozent der
Treibhausgase verantwortlich, die die globale Erwärmung verursachen.
Die Delegation wird deshalb neben politischen Gesprächspartnern auf Parlaments- und Regierungsebene vor allem zahlreiche Agroforstprojekte und kommunale
Initiativen besuchen und dabei Gespräche mit den kommunalpolitisch verantwortlichen Repräsentanten führen.
In Honduras sind Exkursionen zu ausgewählten lokalen Kooperativen und Gemeinden geplant, in denen mit deutscher Hilfe ein Konzept der kommunalen
Waldwirtschaft eingeführt worden ist, das auf einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, der Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und der Stärkung lokaler Organisationen
fußt.
Vorgesehen ist auch ein Besuch der Nationalen Landwirtschaftsuniversität UNAG in Catacamas, die von der GIZ im Rahmen ihrer technischen Zusammenarbeit
unterstützt wurde. Außerdem wird sich die Delegation bei einem Treffen mit Vertretern des honduranischen Forstinstituts ICF über den Stand der bilateralen Zusammenarbeit informieren. 2018 hat
das BMEL in einer gemeinsamen Erklärung mit dem ICF seine Unterstützung beim Ausbau der forstwirtschaftlichen Ausbildung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern
bekräftigt.
Im Mittelpunkt des Besuches in Guatemala steht die Provinz Petén, die seit Jahrzehnten eine großflächige Entwaldung verzeichnet. Die Abgeordneten werden
sich in Tikal über das Maya-Biosphärenreservat informieren und eine forstliche Dauerbeobachtungsfläche der Nationalen Schutzgebietsbehörde CONAP besichtigen, die von der GIZ unterstützt wird.
Ebenso werden sie in Uaxactún die nachhaltige Nutzung natürlicher Holz- und Nicht-Holz-Ressourcen durch die kommunale Managementorganisation OMYC kennenlernen.
© 20. AUGUST 2019
Eine stärkere Gründerkultur ist seitens der deutschen Regierung gewollt und gefördert. Der halbstaatliche High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert in Branchen, wie: Software, Medien, Internet,
Hardware, Energie und Automation, Life Sciences, Medizintechnologie, Diagnostics, Biotechnologie und Chemie.
Bundesverfassungsrichter sieht „Bewährungsprobe“ für Demokratie
15. Juli 2019
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, ruft zu einem
entschiedenen Eintreten für die freiheitliche Demokratie in Deutschland auf.
Er hat den Eindruck: >>die fundamentalen Wertentscheidungen des Grundgesetzes für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz
von Grundrechten heute etwas stärker angegriffen werden als in früheren Jahrzehnten.<<"
Zugleich ist er überzeugt: >>die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung steht ebenso uneingeschränkt hinter diesen Prinzipien wie in der
Vergangenheit.<< Es müsse indes jedem Sorge bereiten, wenn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz von Grundrechten heute von Teilen der Bevölkerung stärker hinterfragt, teilweise auch
bekämpft werden.
>>Wir leben in einer Zeit, in der global betrachtet autoritäre Herrschaftssysteme eine erhebliche Anziehungskraft entfalten - insofern
ist die jetzige Zeit eine besondere Bewährungsprobe für die freiheitliche Demokratie<<, fügte der Bundesverfassungsrichter hinzu. Das verlange >>von allen Akteuren einen
außergewöhnlichen Einsatz bei ihrer Verteidigung“. Jeder Einzelne sei aufgefordert, „in seiner Sphäre für die freiheitliche Demokratie zu werben, und denen, die versuchen, sie verächtlich zu
machen, sie zu beschädigen und zu beseitigen, couragiert entgegenzutreten<<.
Das Interview im Wortlaut: Herr Vizepräsident, nach neun Jahren im Bundestag sind Sie im vergangenen Herbst an das Bundesverfassungsgericht gewechselt. Hat
das Ihren Blick auf die Politik geändert? Wenn man eine politische Aufgabe wahrnimmt, wird man viel stärker durch Tagesaktualitäten beansprucht, als wenn man die Politik aus der Ferne betrachtet.
Insofern ist mein Blick heute ein Blick aus der Ferne, der eher die großen Linien der politischen Entwicklung wahrnimmt als die Tagesaktualitäten, die das Leben eines Abgeordneten stark prägen.
Der politische Betrieb ist immer sehr krisengeprägt: Es kommen viele Themen auf den Tisch, die unter großem Zeitdruck entschieden werden müssen. Das ist ein großer Unterschied zu den
richterlichen Aufgaben in Karlsruhe, bei denen man das Privileg hat, über die Fragen, mit denen man befasst ist, trotz der Arbeitsfülle in der Regel ohne gravierenden Zeitdruck nachdenken zu
können.
Und Ihr Blick auf das Grundgesetz - hat der sich geändert? Mein Blick auf das Grundgesetz ist unverändert geblieben. Ich halte es insgesamt für
eine vorzügliche Verfassung. Auch eine hervorragende Verfassung kann man freilich noch weiter verbessern. Aber sowohl aus der früheren Perspektive eines Bundestagsabgeordneten als auch aus der
jetzigen Perspektive eines Verfassungsrichters können wir uns sehr glücklich schätzen, eine so gelungene Verfassung zu haben.
Sie sind nicht der erste Richter am Bundesverfassungsgericht, der aus der aktiven Politik kommt. Droht da nicht immer der Ruch der Befangenheit, wenn das
Gericht über eine Gesetzesregelung befinden muss, an der man selbst zuvor als Abgeordneter mitgewirkt hat?
Das Bundesverfassungsgericht hat 16 Richterinnen und Richter. Für das Bundesverfassungsgericht ist die
Vielfalt der Perspektiven sehr wichtig. Es wäre schlecht, wenn sich die Richterschaft ausschließlich aus einer bestimmten Berufsgruppe rekrutieren würde. Deshalb haben wir am
Bundesverfassungsgericht seit jeher einen Mix an beruflicher Expertise. Unter den Verfassungsrichtern finden sich zum Beispiel Hochschullehrer und Berufsrichter. Wir haben in den vergangenen
Jahrzehnten auch immer wieder gute Erfahrungen gesammelt mit Politikern, die am Bundesverfassungsgericht ihre politische Erfahrung in die Perspektive des Gerichts einbringen. Ich bin der
Überzeugung, dass es für das Bundesverfassungsgericht gut ist, wenn ihm auch Politiker angehören. Sie werteten es einmal als Gewinn für das Gericht, dass ihm mit Ihnen erstmals seit 2005 wieder
ein Rechtsanwalt angehört. Was macht diesen Gewinn aus? Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht: ein Gericht, das den Bürger vor der Verletzung seiner Grundrechte durch die öffentliche
Hand schützen soll. Vermutlich kein juristischer Beruf kann die Perspektive des Rechtschutzsuchenden so gut nachvollziehen wie der Anwaltsberuf. Die Sorgen der Rechtschutzsuchenden aufzunehmen
und juristisch einzuordnen, sie zu vertreten und auf dem unter Umständen mühsamen Wege der Rechtsschutzsuche zu begleiten, ist die tägliche Arbeit der Anwaltschaft. Immer wieder ist zu hören, das
Bundesverfassungsgericht betätige sich als politischer Akteur - zu Recht? Wäre ihm dieser Vorwurf nie gemacht worden, hätte es seine Aufgabe verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
nicht nach politischen Maßstäben, sondern nach rechtlichen, aber es entscheidet häufig Fälle, die auch eine politische Dimension haben. Wenn das Bundesverfassungsgericht in jedem Fall, der eine
politische Dimension hat, den Bürgern Rechtsschutz verweigern würde, würde es die Funktion, die ihm das Grundgesetz zugedacht hat, eklatant verfehlen. Nicht nur anlässlich des 70. Geburtstages
des Grundgesetzes ist viel von dessen Werten die Rede. Was sind für Sie die „Werte des Grundgesetzes“? Das Grundgesetz hat in besonderer Weise das Individuum im Blick. Bereits im Rahmen des
Herrenchiemsee-Konvents wurde der Gedanke formuliert, dass der Staat dem Menschen und nicht der Mensch dem Staat zu dienen habe. Aus diesem Grund wurde an die Spitze des Grundgesetzes der
Grundrechtskatalog gestellt, eingeleitet durch die zentrale Verankerung der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Grundgesetz ist von Anfang an eine Werteordnung gewesen. Das
Bundesverfassungsgericht hat schon in den 1950er Jahren entschieden, dass das Grundgesetz nicht wertneutral ist, sondern dass es bestimmte Werte der Gesellschaft verankert: etwa Meinungsfreiheit,
Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit. Und das Grundgesetz kennt Werte, die sogar dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen sind: zum Beispiel Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie. Das Grundgesetz definiert Grenzen und Pflichten staatlichen Handelns. Es wendet sich dabei aber doch nicht nur an den Staat? Das Grundgesetz wendet sich nicht nur an den Staat,
sondern setzt auch eine Werteordnung im Verhältnis zwischen Privaten. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder klargemacht, dass das Grundgesetz eine
Werteordnung setzt, die auch auf die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander ausstrahlt. So regelt das Grundgesetz auch Werte im Verhältnis zwischen Individuen. Das Grundgesetz erfreut sich
breiter Akzeptanz in der Gesellschaft. Gilt das für die in ihm definierten Werte auch so uneingeschränkt? Das Grundgesetz hat in der Tat eine ganz bemerkenswerte gesellschaftliche Akzeptanz. Ich
habe den Eindruck, dass diese fundamentalen Wertentscheidungen des Grundgesetzes für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz von Grundrechten heute etwas stärker angegriffen werden als in
früheren Jahrzehnten, aber ich bin überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung ebenso uneingeschränkt hinter diesen Prinzipien steht wie in der Vergangenheit. Macht es Ihnen
Sorge, dass diese Werte stärker angegriffen werden? Es muss jedem Sorge bereiten, wenn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz von Grundrechten heute von Teilen der Bevölkerung stärker
hinterfragt, teilweise auch bekämpft werden. Wir leben in einer Zeit, in der global betrachtet autoritäre Herrschaftssysteme eine erhebliche Anziehungskraft entfalten - insofern ist die jetzige
Zeit eine besondere Bewährungsprobe für die freiheitliche Demokratie.
Das verlangt von allen Akteuren einen außergewöhnlichen Einsatz bei ihrer Verteidigung. Wer ist da gefordert? Jeder Einzelne ist aufgefordert, in seiner
Sphäre für die freiheitliche Demokratie zu werben, und denen, die versuchen, sie verächtlich zu machen, sie zu beschädigen und zu beseitigen, couragiert entgegenzutreten. 1990 gab es im Zuge der
Wiedervereinigung Anläufe, eine gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen. Wäre das wünschenswert gewesen? Das Grundgesetz hat sich in den 40 Jahren bis zur
Wiedervereinigung eine herausragende gesellschaftliche Akzeptanz erworben. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass man damals die Ablösung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassung zwar
diskutiert, im Ergebnis aber verworfen hat. Man hat auch aus geschichtlichen Erfahrungen heraus gesagt: Das Grundgesetz hat sich 40 Jahre hervorragend bewährt; wir wollen nicht riskieren, eines
Tages mit einer eventuell schlechteren Verfassung aufzuwachen. Denn Verfassungen können auch scheitern. Es war die frei gewählte DDR-Volkskammer, die den Beitritt zum Geltungsbereich des
Grundgesetzes beschloss…. Dass die Volkskammer im Sommer 1990 mit überwältigender Mehrheit den Beitritt zum Grundgesetz beschlossen hat, spricht Bände in puncto gesellschaftlicher Akzeptanz des
Grundgesetzes, die auch in die neuen Länder ausgestrahlt hat. Nicht nur das Grundgesetz feiert 2019 ein rundes Jubiläum: Die Weimarer Verfassung wurde vor 100 Jahren beschlossen, die
Paulskirchenverfassung vor 170 Jahren. Steht das Grundgesetz zu ihnen in einer Kontinuität? Das Grundgesetz greift Elemente dieser Vorgängerverfassungen auf, aber unterscheidet sich in wichtigen
Punkten. Die Paulskirchenverfassung etwa war die Verfassung einer konstitutionellen Monarchie, aber es gibt dennoch Anknüpfungspunkte, etwa einen Katalog von Grundrechten oder die Zuständigkeit
eines direkt gewählten Parlaments einerseits und einer Länderkammer andererseits für die Gesetzgebung, ein Strukturelement, das alle deutschen Verfassungen bis zum Grundgesetz durchzieht.
Insofern konnte das Grundgesetz auch Ideen der Paulskirchenverfassung aufgreifen, so wie es natürlich auch viele Ideen der Weimarer Reichsverfassung aufgegriffen hat. Das beginnt mit der
Staatsform der Republik und setzt sich mit dem Grundrechtekatalog fort. Und die Unterschiede? Das Grundgesetz hat bestimmte Fragen anders entschieden als die Weimarer Reichsverfassung. So ist
etwa die Stellung des Staatsoberhaupts deutlich schwächer als in der Weimarer Verfassung, in der nach dem Ende der Monarchie mit dem Reichspräsidenten eine Art Ersatzmonarch mit sehr starken
Befugnissen geschaffen wurde. Das Grundgesetz versucht auch, mit der Konzeption der wehrhaften Demokratie zu verhindern, dass die Bundesrepublik in ähnlicher Weise scheitern könnte wie Weimar.
Das sind die viel zitierten „Lehren der Vergangenheit“ - was ist die wichtigste? Die ganz große Lehre des Grundgesetzes nach der Barbarei des Dritten Reichs ist, den Staat vom Individuum aus zu
denken mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde an der Spitze unserer Verfassung. Das Bewusstsein, dass der Staat dem Menschen zu dienen hat und nicht der Mensch dem Staat und dass der Kern der
Verfassung nicht einmal vom verfassungsändernden Gesetzgeber verändert werden kann, halte ich für das Beeindruckendste am Grundgesetz.
Das Grundgesetz hat eine Reihe von Konsequenzen aus Weimar gezogen. Besonders wichtig ist dabei die Idee der wehrhaften Demokratie. Das
Grundgesetz wird oft für seine klare Sprache gelobt. Für manche Verfassungsänderungen kann das aber kaum gelten. Gefährdet das Bestreben, manchen Regelungen Verfassungsrang zu geben, die
Verständlichkeit der Verfassung? Wir haben in der Geschichte des Grundgesetzes 63 Verfassungsänderungen erlebt. Dadurch ist der Umfang des Grundgesetzes deutlich angewachsen. Und sicherlich gibt
es viele Verfassungsänderungen, die in politisch nachvollziehbarer Weise versuchen, Vorgänge in großer Ausführlichkeit in der Verfassung zu regeln, die aber vermutlich besser der Ebene des
einfachen Rechts vorbehalten blieben. Dabei geht es aus meiner Sicht nicht in erster Linie um die Verständlichkeit des Grundgesetzes. Sondern? Verständlichkeit ist wichtig, aber wichtig ist auch,
dass man sich den Unterschied zwischen einem einfachen Gesetz und einer Verfassungsnorm verdeutlicht, die nur mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden kann. Werden
Regelungen ins Grundgesetz geschrieben, die auch im einfachen Recht verankert sein könnten, verengt sich zunächst einmal der demokratische Diskurs. Denn über viele Grundgesetzregelungen
diskutiert die demokratische Gesellschaft nicht mehr. Sehen Sie weitere Folgen? Wir leben in einer Welt, die sich unglaublich dynamisch verändert. Es können nur Länder bestehen, die selbst
wandlungsfähig sind. Deshalb sehe ich es mit einer gewissen Sorge, wenn man sich diese Flexibilität dadurch nimmt, dass man allzu viele Anpassungen künftig nur mit Zweidrittelmehrheit in
Bundestag und Bundesrat erreichen kann. Das macht die Organisation eines Staates schwerfälliger und die Bewältigung der Zukunftsherausforderungen nicht einfacher.