Wir müssen gegen die Europäische Union, wie sie Internationalisten, Integrationalisten und Egalitaristen zulasten der Völker geschaffrn haben, unseren Herzenswunsch zum Ausdruck bringen,  für ein europäisches EUROPA der Menschen, der Nationen, und der Freiheit,

 

des Rechts und sozialen Vernunft, für Institutionen die Souverränität der Völker achten + der Verwirklichung der bürgerlichen Freiheit eine Chance geben.

 

Für ein EUROPA der Säkularität der Politik von Religion, im Rahmen der Gesetze für jedermann, für eine wahre Aufklärung.

 

Die globalistische 

 

     EUROPÄISCHE UNION                             ist eine 

 

FEHLENTWICKLUNG

Andreas Güstel  &

 

 

Julian Eilenberger 

NEUERÖFFNUNG

15. MÄRZ 2024

D G S
D G S

 2023 DEUTSCHER

 

BUNDESTAG

 

MAHNMAL IN  BERLIN

 

FÜR  ZEUGEN  JEHOVAS

MS
MS
FÜR   TRISTAN
FÜR TRISTAN

YAHIA ABOU ASSALI

Leipziger Architekturstudent 2021
Leipziger Architekturstudent 2021
H20_am_TAG mit Blick aus dem Kinderzimmer
H20_am_TAG mit Blick aus dem Kinderzimmer
Foto_FEAN
Foto_FEAN
DIE  LAGE  DER  LITERATUR Abb. Hope Gangloff Geb.1974 New York
DIE LAGE DER LITERATUR Abb. Hope Gangloff Geb.1974 New York

   

P O S I T I O N E N   

 

 

 

 

 

KARSTEN RÖßLER

 

 

positioniert sich in Würdigung zu  Konfuzius:

 

 

Das Bemühen muss vollbracht werden:

 

Ganz und gar menschlich zu sein.

 

Dann bleibt kein Platz mehr für das BÖSE !

 

 

16. April  2024

  

 

 

 

Michael Triegel

 

Cur Deus – Warum Gott

 

Die Ausstellung ab 5.Dezember 2o2o, ist Teil des Gemeinschaftsprojekts Institut für Text und Kultur der Theologischen Fakultät der Universität Rostock, der St.-Johannis-Kantorei und der Kunsthalle Rostock.

 

Die Frage, ob es angesichts menschlichen Leids und Unheils einen gerechten und gütigen Gott geben kann, beschäftigte die Theologie und Philosophie immer wieder. Hat sie für den sich aufgeklärt gebenden Menschen des 21. Jahrhunderts überhaupt noch irgendeine Relevanz? Die Frage nach Gott fordert stets auch zur Selbstbefragung des Menschen auf, gibt Auskunft über seine Sehnsüchte, Hoffnungen, Ängste und Zweifel. Das versucht in seiner Arbeit zu untersuchen.

 

 

Seine Bilder der vergangenen Jahre werden im thematischen Kontext eigens für Rostock geschaffenen Werken gegenübergestellt.

 

So versammeln sich im Schaudepot der Kunsthalle Rostock über 60 Arbeiten des Künstlers – Gemälde, Zeichnungen in Gouache oder Bleistift sowie Radierungen –, die die Auseinandersetzung Triegels mit dem Glauben beleuchten. Triegels Arbeitsweise entsprechend, aus ikonografischen, kunsthistorischen, literarischen und philosophischen Quellen zu schöpfen, sind den Bildern Texte beigestellt; es sind Zitate aus der Bibel, Gedichte von Paul Celan und Johann Wolfgang von Goethe, Versatzstücke aus den Werken Dostojewskis oder aus Marcel Prousts Verlorener Zeit und viele andere Textfragmente, die den Maler beschäftigt haben. Sie erschließen in Gegenüberstellung mit den Werken Triegels ganz neue Möglichkeiten Sehweisen und Interpretationen zu denken.

 

LCF | Februar 2020

 

Botschafter einer missionarischen Kirche

 

Die Entscheidung des Papstes, in den Lehrplan angehender Vatikan-Diplomaten ein verpflichtendes Dienstjahr in einem Missionsland aufzunehmen, fällt nur wenige Monate, nachdem Franziskus das auf der Amazonien-Synode angekündigt hatte. Schon für die in diesem Herbst neu aufgenommenen Studenten der Päpstlichen Diplomatenakademie wird das also zur Realität.

LCF_Leipzig 2o2o

 

Die individuelle Denkkraft befähigt den Menschen, seine Enttäuschungen, seinen Widerwillen, auch erlittenen Verlust- nachhaltig zu korrigieren. Ein Leidens-zustand auch jedes selbst hingenommene Übel ist vermeidbar. Das Ausmaß an Verletzungen hängt faktisch zu 99% von uns selber ab. Wenn wir Kenntnis und unser Wissen praktisch anwenden, dann können wir alle Energie verwenden, den Scham, den Neid gegen andere und den übertriebenen Stolz in Form und Art als Selbstanschlag zu zermalmen, ja zu zerstören.    Jedes  vernunftbegabtes  Wesen ist mittels Einsicht befähigt, den Schutzwall einer langen Reihe von Ursache und Wirkung selbst zu durchdringen.    Diese Entdeckungsreise geht in die Tiefen unseres Herzens. Dann erkennen wir im Licht eigener Wahrheitsfindung unsere persönlichen Nöte, Ängste und Sorgen.  Es sind Charakterfehler, welche uns destruktiv schwächen. Mit jeder Bekundung - Erkenntnis eigener Schwachheiten, wie zum Beispiel schlechte und vermeidbare Reaktionsweisen.

 

 

Auch Richter sollten sich veranlasst fühlen, für Gerechtigkeit und den Vorrang der Würde der menschlichen Person zu urteilen.

 

Das sagte Papst Franziskus vor den panamerikanischen Justizbeamten -im Kontext einer internationalen Konferenz zur Garantie von Sozialrechten, welche von der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften organisiert wurde. Motto:  

<<< Social rights and Franciscan doctrine >>> 

Im Anschluss an seine Rede an die versammelten Richter unterzeichnete Franziskus eine Erklärung über den Schutz der sozialen Rechte. Wie er in seiner Ansprache hervorhob,sollten sich Justizbeamte dafür einsetzen, weltweit die Sozialrechte zu wahren. Diese Rechte seien insbesondere für benachteiligte Menschen wichtig ! 

>>> Es gibt keine Demokratie, solange es Hunger gibt. Keine Entwicklung mit Armut und keine Gerechtigkeit, wo Ungleichheit herrscht. Zwar gibt es auf dem Papier eindrucksvolle Fortschritte, doch erleben wir, dass es global immer schwieriger wird, die bestehenden Rechte tatsächlich wahrzunehmen <<< 

Soziale Gerechtigkeit und Gemeinwohl sind die beiden Elemente unserer Zeit. Sie sind die Quellen um die vielen Entwicklungen von Ausgrenzung und Ungleichheit dieses Systems der Dinge zu stoppen. In allen Breitengraden des Planeten muss der Matthäuseffekt ein Ende finden. Wo dieser Effekt auftritt, entstehen zwar aktuelle Erfolge, jedoch mehr durch Erbfolge und weniger durch gegenwärtige Leistungen. Ein Grund liegt in den stärkeren Aufmerksamkeiten, die Erfolge erzeugen. Dies wiederum eröffnet Ressourcen, mit denen weitere Erfolge wahrscheinlicher werden. Kleine Anfangsvorteile einzelner Akteure wachsen so zu großen Vorsprüngen und eine sehr geringe Anzahl von Akteuren vereint den Hauptteil an Erfolgen auf sich, während die Mehrheit erfolglos bleibt.           © REWE

 

NEUER 6. Strafsenat des BGH in Leipzig

                             15. Februar 2020

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs errichtet.

 

Gemeinsam mit dem schon in Leipzig eingerichteten 5. Strafsenat ist der neue Strafsenat in der Villa Sack in Leipzig untergebracht. In Ausführung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 08. November 2018 erfährt Leipzig als Ort des Rechts eine weitere Stärkung.

 

Dem 6. Strafsenat sind aufgrund Beschlusses des Präsidiums des Bundesgerichtshofs die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Rostock zugewiesen. Derzeit führt Herr Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Sander als stellvertretender Vorsitzender den 6. Strafsenat. Daneben gehören dem Senat sechs weitere Richterinnen und Richter an. Es verrichten damit in beiden Strafsenaten insgesamt vier Richterinnen und zehn Richter des Bundesgerichtshofs ihren Dienst in Leipzig. Insgesamt sind für den Bundesgerichtshof dort nunmehr 35 Beschäftigte tätig.

                                                                  17. Februar 2020

 

     Zwei neue Richterinnen und vier neue Richter am Bundesgerichtshof Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Jörn Fritsche, Richter am Oberlandesgericht Mario von Häfen, Vorsitzende Richterin am Landgericht Mechthild Reichsgräfin von Schmettau, Richterin am Oberlandesgericht Kati Resch, Leitenden Oberstaatsanwalt Jens Rommel sowie Leitenden Ministerialrat Dr. Andreas Sturm zu Richterinnen bzw. zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt. Richter am Bundesgerichtshof Fritsche ist 55 Jahre alt. Nach einer Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt und nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Göttingen, dem Amtsgericht Hannover und der Staatsanwaltschaft Hannover eingesetzt. Am Landgericht Hannover wurde er im Dezember 2002 zum Richter am Landgericht ernannt. Von April 2008 bis April 2011 war Herr Fritsche als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Von Februar bis April 2012 folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Celle, wo er im April 2012 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Richter am Bundesgerichtshof von Häfen ist 51 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Dort wurde er in der Proberichterzeit bei dem Landgericht Aurich, dem Amtsgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Vechta, der Staatsanwaltschat Oldenburg, dem Amtsgericht Delmenhorst und zuletzt bei dem Landgericht Oldenburg eingesetzt. Bei dem Landgericht Oldenburg wurde er im Februar 2004 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Mai bis November 2009 war Herr von Häfen an das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Eine weitere Abordnung schloss sich von März 2012 bis Januar 2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht an. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Dezember 2013 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Richterin am Bundesgerichtshof Reichsgräfin von Schmettau ist 54 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Dort war sie zunächst für kurze Zeit noch bei dem Kreisgericht Erfurt-Stadt und dann bei dem Landgericht Erfurt tätig, wo sie im Januar 1997 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von dort war sie von Oktober 1998 bis Februar 1999 an das Amtsgericht Arnstadt und von Januar bis Dezember 2011 an das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung von Januar bis September 2012 an das Amtsgericht Sömmerda an. Im Mai 2013 wurde Frau Reichsgräfin von Schmettau zur Richterin am Oberlandesgericht befördert und war bis März 2016 bei dem Thüringer Oberlandesgericht tätig. Im April 2016 wurde sie an das Landgericht Erfurt versetzt, wo sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht verschiedene Strafkammern leitete. Richterin am Bundesgerichtshof Resch ist 52 Jahre alt. Nach der Beendigung ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. In der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Erfurt, dem Amtsgericht Gera und dem Landgericht Gera eingesetzt. Bei dem Landgericht Gera wurde sie im Juli 2002 zur Richterin am Landgericht ernannt. Von September 2013 bis Dezember 2014 war Frau Resch an das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Im Juli 2016 wurde sie dort zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn von Häfen und Frau Resch dem vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Kammergerichts sowie für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bremen, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Schleswig zuständigen 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen. Herrn Fritsche und Frau Reichsgräfin von Schmettau hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs dem zum 15. Februar 2020 neu gebildeten 6. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Rostock zuständig ist. Richter am Bundesgerichtshof Rommel ist 47 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. In der Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Biberach, dem Amtsgericht Riedlingen und der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingesetzt. Von November 2004 bis November 2007 war er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im September 2005 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt. Von Dezember 2007 bis Mai 2010 schoss sich eine weitere Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf Herrn Rommel im Mai 2009 das Amt eines Staatsanwalts als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg übertragen wurde. Im Anschluss hieran war er von Juni 2010 bis Dezember 2012 im Abordnungswege bei der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel tätig. Im Verlauf dieser Abordnung wurde er im November 2010 zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart befördert. Nach seiner Rückkehr aus Brüssel war er wieder bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg tätig, wo ihm im Juni 2014 das Amt eines Oberstaatsanwalts als ständiger Vertreter des Behördenleiters übertragen wurde. Seit Oktober 2015 leitete er - wiederum im Wege der Abordnung - die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Seine Beförderung zum Leitenden Oberstaatsanwalt erfolgte im November 2015. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Rommel dem vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenat zugewiesen und ihm zudem stellvertretend die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Sturm ist 47 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingesetzt. Von September 2008 bis Dezember 2009 war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und im Anschluss von Januar 2010 bis Dezember 2012 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Februar 2011 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum Staatsanwalt ernannt. Nach seiner Rückkehr in die Landesjustiz war er als Richter kraft Auftrags ein Jahr bei dem Amtsgericht Königstein tätig. Im Januar 2014 wechselte Herr Dr. Sturm an das Landgericht Frankfurt am Main, wo er zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Im April 2016 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert und erneut an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Dort wurde er im Oktober 2016 zum Ministerialrat und im Oktober 2017 zum Leitenden Ministerialrat ernannt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Sturm vornehmlich die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen und ihn zudem dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.                     

 

Seriöse Qualitätsmedien mit hoher Glaubwürdigkeit

 

Bei der Glaubwürdigkeit verschiedener Mediengattungen sprechen die Befragten in der letzten Umfrage 2019 (halbjährlich) den seriösen Qualitätsmedien auf der Skala von +5 bis -5 die höchste Glaubwürdigkeit  den Nachrichten von ARD und ZDF sowie den überregionalen und regionalen Tageszeitungen zu.

 

Die Glaubwürdigkeit der Bildzeitung und der sozialen Medien ist weiterhin niedriger.

 

Die Fernsehnachrichten von ARD (3,0) und ZDF (2,9) liegen vorne und erreichen exakt die Werte der beiden vorangegangenen Umfragen. Die überregionalen Tageszeitungen (2,5 / -0,2) und regionalen Tageszeitungen (2,5 / -0,1) verschlechtern sich minimal. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme von ARD und ZDF (2,2 / -0,2) insgesamt verlieren ebenfalls etwas. Der Wert der wöchentlichen Printmagazine bleibt unverändert (2,2). Es folgen die wieder etwas zurückfallenden Nachrichtensendungen von SAT.1 (1,2 / -0,2) und RTL (1,1 / -0,2). Auch die privaten Fernsehsender insgesamt, wie SAT.1, RTL und PRO 7 (0,2 / -0,2), fallen etwas zurück. Erneut schlecht werden die Bildzeitung und die sozialen Medien bewertet: die Bildzeitung (-1,8 / -0,1) wieder etwas schwächer, die sozialen Medien Twitter und Facebook (-1,8 /+0,1) minimal besser.

 

 

 

FEBRUAR 2o2o

 

SOFORT

 

 

in der ZDFmediathek |

 

 

 

 

Gedanken bewirken Heilung

 

Die Fähigkeit der Selbstregulation ist etwas Universelles. Im Verlauf der Menschheitsentwicklung wurde sie als günstig erachtet. Jeder von uns ist mit der gleichen Hardware, sprich Körper/ Gehirn geboren, von hier aus wird die Selbstregulation gesteuert. Konkrete Einstellungen, mit denen wir geboren werden sind individuell und genetisch bedingt verschieden. Wie und in welchem Maß sich der Einzelne im Laufe des Lebens dieser Hardware bedient, ist sein Vertrauenspotential.

 

Die Wirkungen alternativer Heilmethoden sind wissenschaftlich teilweise fragwürdig. Der Glaube an die Heilkraft ist weit verbreitet. 

 

Heilende Energieströme, Medikation ohne Wirkstoff oder auch Hand auflegen: Manche Menschen fühlen sich zweifelsfrei besser. Die evidenzbasierte Medizin kann teilweise wenig Erklärungen liefern. Die Forschung liefert immer wieder auf erstaunliche Wirkeffekte. 

 

Harald Lesch erforscht ein Steuerelement, das die Heilung besonders stark beeinflusst. Unser Gehirn als Denkorgan verfügt über eine hauseigene Apotheke und liefert im Bedarfsfall körpereigene Schmerzmittel. Experimente zeigen, wie der Geist dem Körper in extremen Höhen -in dünner Luft- vorgaukelt, ausreichend Sauerstoff zum Atmen zu haben. 

 

Wie weit der Placeboeffekt geht, erforschen Wissenschaftler in einem Bereich, der bislang strikt der evidenzbasierten Medizin vorbehalten war, bei chirurgischen Eingriffen. 

 

Forscher finden Hinweise darauf, dass nicht nur Operationen oder die Behandlung mit Medikamenten, Patienten helfen, sondern die Art und Weise, wie sie behandelt werden. 

 

Die Aufmerksamkeit/ Zuwendung also echtes Interesse des Arztes hat im Heilungsprozess absolute Bedeutung. Die Betreuung hat tatsächlich Einfluss und zeigt unstrittig Unterschiede im Heilungsprozess. Freundlicher Zuspruch weckt positive Erwartungen. Neben Gesprächen zwischen Arzt und Patient wird erforscht, welchen Effekt auch der Augenkontakt hat oder eine fürsorgliche Berührung. Unser Gehirn gleicht ständig eingehende Botschaften mit gespeicherten ab. Was ist für mich annehmbar - was ist ablehnenswert. Wird eine Berührung zB als angenehm empfunden, schüttet das Gehirn das Hormon Oxytocin aus. Ein erhöhter Oxytocinspiegel lässt Vertrauen wachsen. Vertrauen, ist der Schlüssel positiver auf Heilungsprozesse.

 

,Persönliche Assistenz‘ iS des Art. 19 b UN-BRK ist eine Form der Unterstützungsleistung, die organisiert ist, innerhalb einer Gemeinschaft.

 

Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft organisiert die Teilhabe am öffentlichen Leben. Sie verhindert Isolation und Absonderung. Ein neuer Anfang als Chance für ein selbstbestimmtes Leben wird ohne Zweifel ermöglicht.

 

,Persönliche Assistenz‘ ist die bedarfsdeckende individuelle persönliche Unterstützung oder Hilfeleistung, die es behinderten Menschen ermöglicht, am gleichberechtigten Leben mit anderen Menschen in der Gesellschaft teilzuhaben.

 

Sie beinhaltet das Recht der Betroffenen:

 

1. die Personen, die die Hilfen erbringen sollen, selbst auszuwählen (Personalauswahlrecht),

 

2. über die Einsatzzeiten und die Struktur der Hilfeleistung zu entscheiden (Organisationsrecht),

 

3. über Form, Art, Umfang und Ablauf der Hilfen im Einzelnen zu bestimmen (Anleitungsrecht),

 

4. den Ort der Leistungserbringung festzulegen (Entscheidung über den Leistungsort),

 

5. die Finanzierung der Hilfen grundsätzlich zu kontrollieren (Finanzkontrollrecht) und

 

6. eine umfassende Unterstützung von einer Person, einem Dienstleistungserbringer oder einzelne Hilfen von verschiedenen Personen oder Dienstleistungserbringern in Anspruch nehmen zu können (Modularisierungsmöglichkeit).

 

          Die ,Persönliche Assistenz‘  ist eine Leistungsform selbstbestimmter Organisation   unter Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen.

 

 

§ 2 Abs.1 S.3 SGB V

 

 

Wissensgenerierung,

 

muss jede Kenntnis von Qualität und Wirksamkeit der Leistungen beinhalten.

 

Der allgemeine Stand der medizinischen Erkenntnisse ist zu einem MUSS geworden.

 

(Be)deutung: Jeder medizinische ’Fortschritt’ ist zu berücksichtigen! Dieser Kontext erschwert es Juristen, dieses Licht der Wahrheit strahlen zu lassen. Ja strahlen zu lassen, in eine andere Welt, als der ihren. In die Welt der Humanmedizin. Diese ist als Naturwissenschaft dem Juristen professionell fremd. Ein Richter ’an sich’ entscheidet nach dem Grundsatz ’judex non calculat’ *. Er hat sich bestmöglich mathematischen Überlegungen konsequent zu verweigern, und wie Justitia selbst, blind jeglicher Selbsterfahrung oder naturwissenschaftlicher Erwägungen zu enthalten. Allein dem Gesetz nach ist zu entscheiden. So kann verstanden werden, wie sich mancher Richter bei den Ausführungen des bestellten Sachverständigen zu eben dem Stand der medizinischen Erkenntnisse in der prozessualen Frage, an die delphische Pythia ** erinnert fühlen muss. Unbehaglich ahnend, dass ihm die Aufgabe eines deutenden Priesters zusteht, um oft schwer Verständliches, zu einer verwertbaren Aussage zu bringen. 

 

* Judex non calculat = lat.: Der Richter rechnet nicht’ - deutet verschiedene Grundsätze nach eigener Erkenntnis, ohne Bezug auf göttliche Gebote. Zum einen der Grundsatz, Gerechtigkeit wird keinesfalls durch rechnen ermitteln. Gerechtigkeit lässt zum anderen den Grundsatz zu, Berechnungen im Urteil haben subjektive Rechtskraft und sind somit auch im Namen des Volkes, jederzeit änderbar § 319 Abs. 1 ZPO. Scherzhaft kommt judex non calulat ins Gespräch, wenn Juristen sich verrechnen.

 

 

** Der Kult in Delphi, das bis zum fünften Jahrhundert v. Chr. Pytho hieß, galt laut mythologischem Bericht zunächst der Erdgöttin Gaia und erst später dem Apollon. Der genaue Zeitpunkt der Übernahme des Heiligtums durch Apollon ist nicht mehr feststellbar, doch bereits bei Homer wird von einem Apollonkult in Delphi gesprochen. Funde zeigen einen Aufstieg des Heiligtums ab dem achten Jahrhundert vChr. Auf die kultische Verehrung der Gaia ist es zurückzuführen, dass Apollon nicht durch einen Priester, sondern durch die Pythia sprach. Diese saß auf einem Dreifuß über einer Erdspalte. Der Überlieferung nach stiegen aus dieser Erdspalte Dämpfe, die die Pythia in einen Trancezustand versetzten. Das Ende des Delphischen Orakels kam durch den christlichen Kaiser Theodosius I. ER hob 391 nChr. alle Orakelstätten durch ein Edikt auf.

 

 

Rehabilitation  &  soziale Benachteiligung

 

 

Forschungen zum Thema soziale Ungleichheit,

werden zur Förderung der Rehabilitationsforschung nachrangig untersucht. 

 

Das sechste Norddeutsche Reha- Symposium, in Kooperation mit der Universitätsmedizin nebst Deutsche Rentenversicherung Nord, offenbart den wissenschaftlich- praxisorientierten Beweis:

 

Der seit unserer Zeitrechnung nach Christus bekannte,

 

Matthäus- Effekt

 

vollzieht sich in Deutschland nach 25 Jahren Einigungsvertrag stetig.

 

> Denn wer immer hat, dem wird mehr gegeben werden.

Er wird Überfluss bekommen.

Wer nicht hat, dem wird noch das,

was er hat, weggenommen werden <. (13: 12)

 

sowie:

 

> Jedem der hat, wird mehr gegeben werden.

Er wird in Fülle haben; dem- der wenig hat,

ihm wird selbst das, was er hat,

weggenommen werden <. (25: 29)

 

Matthäus war ein Staatsdiener für Steuereinnahmen. Das Evangelium nach Matthäus, zumeist als Matthäusevangelium oder kurz als `Matthäus´ bezeichnet, gekürzt: Matth, Mtt, ist das erste der vier kanonischen Evangelien der christlichen Schriften. Im Griechischen bedeutet > euangelion kata Matthaion (εαγγέλιον κατ Μαθθαον, zusammengesetzt aus eu ε `gut´, hē angelia  γγελία `die Botschaft´ und kata κατὰ `gemäß´ -  Die Gute Botschaft nach Matthäus.

 

Mit seiner guten Botschaft wendet er sich auch heute an Akutkliniker, Mitarbeiter von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, an Kostenträger, Gesundheitsbehörden, Ärzte, Sozialrichter und Strafrichter deutscher Justiz, um Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln zu helfen, im Geist des SGB VII § 26 iVm SGB IX § 1 sowie § 9 I Wunsch und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. 

 

© LCF für den JAKOBS Verlag

 

    Digitales Proletariat

 

Das soziale Recht vieler arbeitender Menschen in Deutschland wird massiv unterdrückt. Die Gewerkschaften finden keine Kraft spezielle Rechte durchzusetzen

 

Der AUFSCHREI des Proletariats nach Eingreifen der Politik wird  lauter.

 

 

ACHTUNG: >>>... das digitale Proletariat wächst... : zB sind die Essenslieferanten von Foodora, Deliveroo und Co. in ihren bunten Uniformen mit Fahrrädern durch viele deutsche Großstädte – ihren eigenen Fahrrädern, wohlgemerkt- unterwegs-. Mittlerweile zahlen einige Plattformen ihren Fahrern dafür immerhin eine Verschleißpauschale... <<<

Prof. REWE

 

 Tag des Grundgesetzes 

 

Seine Kenntnis hat wahrhaftigen Nutzen. Das Grundgesetz (GG) ist das rechtliche Fundament für Bürger in 

 

DEUTSCHLAND

 

Das Grundgesetz ist dennoch beliebig abänderbar ! Es entstand mit Blick auf die Weimarer Verfassung,

 

Die Fehler Deutschlands, mit der Katastrophe des Dritten Reiches sind  richtig zu verstehen. Diese grausame Schreckensherrschaft ist Zeugnis absoluter Staatsgewalt.

 

Darum Artikel 1 GG: >>> Die Würde des Menschen ist unantastbar <<<gefolgt von>>> sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller !<<< - insbesondere der Staatsdiener.

 

Die Würde des Menschen ist abwägungsfrei und unaufhebbar in Ewigkeit. Der Staat darf niemals über den Einzelnen herrschen. 

 

Artikel 79 Absatz 3 GG gibt genau diese Ewigkeitsklausel als  Ewigkeitsgarantie.

 

Das gilt zumal für die Gliederung des Bundes in den einzelnen Bundesländern.in deren Mitwirkung an der Gesetzgebung sowie für Artikel 20 GG. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat !

 

Der Vertreter ist das Volk und wählt die Gewaltenteilung zwischen den staatlichen Organen in rechtlicher Bindung.  Notfalls gibt der Artikel 20 GG allen Deutschen die Rechtsbruch erleben, das Recht zum Widerstand.

 

Verfassung oder Grundgesetz

 

Eine wahrlich umstrittene Konstellation.  Das Grundgesetz = Verfassung, oder eben NUR Gesetz?. Seit der Wiedervereinigung Deutschland 1990 wird von Regierenden gesagt es ist die deutsche Verfassung. Die Teilung des deutschen Volkes als Grund für die provisorische Bezeichnung Grundgesetz ist hinfällig geworden.

 

Mangels Volksentscheid i.S.v. Artikel 146 gibt es keine Verfassung. Unverändert gibt es weiterhin das DEUTSCHE Grundgesetz. Genau dieser letzte Artikel beschreibt ausdrücklich den Weg für eine Verfassung.

 

Es verliert erst seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

In der Praxis, so sagt uns der Menschenrechtler DR. div. Walkhoefer/ LCF - hat sich das Grundgesetz bewährt. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, ist es in sich selbst als Schöpfer zu verstehen. Der vorletzte Artikel 145 beschreibt: >>> ...mit Ablauf des Tages seiner Verkündung gilt Rechtskraft<<<.  Somit der 23. Mai 1949.

 

Ob mit Ablauf des Tages 23. Mai oder erst der 24. Mai vorliegt bringt keinen Deutschen um den gesegneten Schlaf. Unstrittig ist, mit Seite 1 des ersten Bundesgesetzblattes erschienen am 23. Mai

 

Tag des Grundgesetzes.

 

Das kann auch heute kein bayerischer Landtag verändern, mag kommen was kommt. Auch wenn dieser nach 15-stündiger Sitzung als einziger das Grundgesetz abgelehnt. Sorgenvoller Grund des Freistaats: Der BUND hat  gegenüber den Ländern viel zu viel Macht.

 

Das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat hat nach einem Dreivierteljahr intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 mit der eindrucksvollen Mehrheit von 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen (außer den beiden KPD-Abgeordneten stimmten Vertreter der CSU, des Zentrums und der Deutschen Partei/ PD dagegen) beschlossen hatten.

 

Im Grunde genommen gingen alle Beteiligten davon aus, mit dem Grundgesetz lediglich eine Art Notbau für einen begrenzten Zeitraum geschaffen zu haben - um dem "staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben", wie es die Präambel in ihrer ursprünglichen Fassung klar und deutlich ausdrückte.

 

Die Teilung Deutschlands, so die allgemeine Erwartung, würde bald überwunden und damit der Weg frei sein für eine nicht auf die westliche Teilnation beschränkte, sondern gesamtdeutsche Verfassung - und damit für eine Verfassung, die frei von Vorgaben und Genehmigungs- sowie Vorbehaltsrechten der Alliierten in souveräner staatlicher Selbstbestimmung Deutschlands gestaltet werden könnte. Kurz: das Grundgesetz war, um die geläufige Charakterisierung zu gebrauchen, als "Provisorium"[s..h. Link] gedacht.

 

© 23.MAI

KOLLISIONSGEFAHR

 

Fast 20.000 so genannte erdnahe Objekte sind derzeit laut Center for Near Earth Object Studies bekannt. Das sind Asteroiden und Kometen, die bei ihrem Umlauf um die Sonne die Erdbahn kreuzen und deshalb eine Kollisionsgefahr bergen. Darunter befinden sich fast 2.000 potentiell gefährliche Asteroiden, von denen 155 einen Durchmesser von einem Kilometer oder mehr haben. Der Einschlag eines solchen Giganten wäre eine ernsthafte Gefahr für den Fortbestand der Menschheit. Schon deutlich kleinere Brocken bergen ein enormes Zerstörungspotential. So explodierte im Dezember laut NASA ein auf 1400-Tonnen und zehn Meter Durchmesser geschätzter Meteoroid über der Beringsee mit der Wucht von zehn Hiroshima-Atombomben (173.000 Tonnen TNT).

 

WARUM  WIR  HASSEN

 

Die Doku-Reihe "Why we hate" sucht weltweit nach dem Ursprung des menschlichen Hasses und dessen verheerenden Auswirkungen in Geschichte und Gegenwart. Aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven wird die Frage beleuchtet: Warum handeln Menschen so, und gibt es eine Chance, das zu ändern, um zu einem friedlicheren Miteinander zu finden. 

 

 ZDF und ZDFinfo haben die Lizenzrechte erworben – in ZDFinfo ist die Doku-Reihe im Herbst 2019 zu sehen.

____________________________________________

Abgeordnete des parlamentarischen Gesundheitsausschusses  im deutschen Bundestag,

 

reisen am 23. und 24. Januar 2019 nach Kopenhagen. Sie wollen mit Experten über Krankenhausplanung und sektorenübergreifende Versorgung im dänischen Gesundheitssystem sprechen. Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Erwin Rüddel (CDU/CSU) wollen sich die Abgeordneten über die Umsetzung einer umfangreichen Krankenhausreform informieren, die unter anderem eine umfassende Spezialisierung des Krankenhauswesens vorsieht. Dabei stehen unter anderem Besuche von einzelnen Krankenhäusern, einem Gesundheitszentrum sowie Gespräche mit Vertretern des dänischen Gesundheitsministeriums und von Kommunen auf dem Programm.

 

 

Der Delegation gehören zudem die Abgeordneten Alexander Krauß und Lothar Riebsamen (beide CDU/CSU), Sabine Dittmar und Claudia Moll (beide SPD), Robby Schlund (AfD), Prof. Andrew Ullmann (FDP), Harald Weinberg (DIE LINKE) und Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an.

 

 

 

Papst im Flieger: Interreligiöser Dialog,

Venezuela und Missbrauch von Ordensfrauen

 

In seinem Gespräch mit den mitreisenden Journalisten nahm Papst Franziskus beim Rückflug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wie üblich kein Blatt vor den Mund. Es ging um die historische Erklärung zur Geschwisterlichkeit zwischen den Menschen, aber auch um die Anfrage Maduros nach Vermittlung in der Venezuela-Krise und den Missbrauch von Ordensfrauen durch Kleriker.

 

Di. 05.02. 2019

 

Abu Dhabi:

Papst und Großimam unterschreiben Erklärung zu Frieden, Religionsfreiheit, Frauenrechten Das Dokument ist eine starke Absage an Gewalt und Terror: „Gott will nicht, dass sein Name dazu benutzt wird, Menschen zu terrorisieren.“ Ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen Christentum und Islam – und es könnte auch auf der internationalen Bühne seine Wirkung entfaltet.

                               

                                     ANSPRUCH OHNE WIRKLICHKEIT

 

Der erste und der letzte Adam [JESUS] wurden frei geboren. Immer lag die Menschheit in Ketten, sagt Wolfgang G. Walkhoefer im Kontext von Prinzipien des Staatsrechtes, in seinem Hauptwerk

 

>>>EIN THEOKRATISCHER LEITFADEN DURCH UNSERE WELT<<<

 

das als sein Schlüsselwerk, vom Geist des göttlichen Gesetzes in wahrhafter Aufklärung geprägt ist.  Es ist ein Wegbereiter zum GLAUBEN, HOFFEN & LIEBEN, sowie der naturhaften ANGST.

 

Welcher Art Ketten gibt es, die unsere Freiheit derart einschränken? Freiheit ist mehr als äußere Reisefreiheit durch unsere NEUE Welt, nach dem Fall des EISERNEN VORHANGS,

 

Nicht eingesperrt zu sein, keine Ketten zu haben, sich frei bewegen zu können, Redefreiheit zu haben, frei forschen und sich seine Weltanschauung frei aussuchen zu können, sich seinen Möglichkeiten entsprechend seine Lebensträume, wie zB  Beruf oder Lebenspartner frei wählen zu können.

 

Das alles ist  wichtig und hat seit der Proklamation der Menschenrechte seinen Ausdruck gefunden. Eine Errungenschaft, die verlustig zu werden scheint, Die –wenn es notwendig ist– und es ist so- ohne Gewalt zu verteidigen ist!

 

Freiheit bedeutet immer, die innere Freiheit. Freiheit ist dann Freiheit, wenn frei von menschlichen Moralvorstellungen, im Geist innigster Liebe. So bleibt der Mensch voll auf Kurs, sich von äußeren Zwängen zu befreien, ganz egal von wo der Wind weht. So wird er seinen Hafen, sein Ziel erreichen, wenn er nicht gewaltsam verraten wird.

 

Freiheit von Moral bedeutet, sich als Sozialwesen zu sich selbst zu erkennen. Der eigenen Kontingenz, der eigenen Zufälligkeit, den frühen Konditionierungen und seinen Trieben vollständig auszuliefern. 

 

Wahre Freiheit bedeutet in letzter Konsequenz, Bedingtheiten zu überwinden, sich von ihnen zu befreien, sich selbst ein Stück zu transzendieren, um ganz zu sich selbst zu kommen. So dann mehr zu dem wird, was man kann, was mit einer Nagation des momentanen Seins und einer BEJAHUNG des antizipierten Seins einhergeht,

 

und dadurch zugleich das eigene kleine Dasein in einen größeren Kontext einzubetten und ihm dadurch allererst Sinn und Tiefe zu verleihen. Freiheit ist in seiner ganzen Tiefe letztlich nur dialektisch zu verstehen, nicht als Freiheit von Moral, sondern als Leben nach einer Moral, die nach höheren ethischen Prinzipien, insbesondere dem der Verallgemeinerungsfähigkeit selbst frei gewählt wurde. Freiheit bedeutet mithin: Unterordnung, Unterwerfung. Dies aber – und das ist das Entscheidende! – freiwillig, aus innerer Einsicht. Und keine Unterwerfung unter einen anderen Willen oder gar ein anderes Wesen, sondern unter das eigenständig als gut und richtig Erkannte, unter das Erstrebenswerte selbst, welches sich aus ethischen Prinzipien, nicht einer kontingenten tradierten Moral, sondern aus ethischen Prinzipien herleitet. Dies erst vermag unserem Leben zugleich eine Ausrichtung zu geben und stellt letztlich das vielleicht größte Geschenk überhaupt dar, denn: Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der Richtige. Es ist also gut und wichtig, einen Hafen zu kennen, wo man hin will, um sich nicht wie das Blatt im Wind zu fühlen, das ziellos hin und her gewirbelt wird. Aber Hafen ist nicht gleich Hafen. Und tradierte Moral ist nicht gleich tradierte Moral. Die Nazi- und die Mafia-Moral sind offensichtlich keine gute Orientierung, sind nicht der richtige Hafen. Hier gibt es also offensichtlich gewaltige Unterschiede. Um diese bewerten zu können, bedarf es ethischer Prinzipien, zum Beispiel der Frage: Ist diese moralische Maxime, die ich meiner Handlung zu Grunde legen möchte, verallgemeinerbar? Kann ich wollen, daß in einer vergleichbaren Situation alle stets so handeln nach dieser von mir gewählten Maxime? Will ich in so einer Welt leben? Freiheit heißt sich öffnen und sich selbst überwinden Freiheit bedeutet also nicht, so zu sein, wie man eben ist und dieses Sein wild und rücksichtslos auszuleben, quasi dem Tier in sich völlig freien Lauf zu lassen und das Geistwesen in sich völlig brach liegen zu lassen. Freiheit bedeutet vielmehr, sich dem Entwurf anzunähern, den man mittels seiner Phantasie, mittels seiner Imaginationskraft, die einen über das rein tierische Dasein in eine andere Sphäre emporzuheben imstande ist, von sich selbst macht und dem man sich durch ständige Übung, durch Lebensübung anzunähern versucht, dergestalt man sich weiterentwickelt, indem man neue Fähigkeiten erlernt und einübt, diese in sich aufnimmt und sich zugleich von dem in sich selbst befreit, von dem man sich befreien will, um dadurch zu dem zu werden, der man sein kann und der man selbst sein will und nicht zu einem zu werden, den andere so haben wollen.

Leipzig/ Hamburg

 

© Hamburger Kunsthalle 20. Mai 2018 - 19:00 Uhr

 

Bernardo Strozzi: Die Erziehung der Maria, zw. 1615-1630. In der Soziologie wird Gemeinschaft als eine überschaubare soziale Gruppe verstanden, etwa eine Familie, ein Clan oder ein Freundeskreis. Sie gilt als die ursprünglichste Form des Zusammenlebens - das Grundelement einer Gesellschaft. Eine Gemeinschaft kann das Gefühl der Geborgenheit geben. Sie kann auch zur Abgrenzung gegenüber anderen Gemeinschaften führen. Welche Bedeutung hat die Gemeinschaft in den Religionen, und welche Bedeutung haben heute die Religionsgemeinschaften für das Zusammenleben ? Anlass zum Dialog gibt unter anderem das Gemälde: Die Erziehung der Maria von Bernardo Strozzi aus der Hamburger Kunsthalle. Referenten: Elisabeth Kühn, Pastorin der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde; Abu Ahmad Yakobi, SCHURA -Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg; N.N. Moderation: Marion Koch, Kunstvermittlerin, Hamburger Kunsthalle. Ort: Spadenteich, St. Georg, Hamburg Veranstalter: Der islamische Bund e.V. - Muhajirin Moschee

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LE 10.09. 2018

 

Christoph Röckerath, derzeit Korrespondent im Landesstudio Bayern, wird zum 1. Oktober 2018 neuer ZDF-Südamerika-Korrespondent. Er übernimmt die Leitung des ZDF-Studios in Rio de Janeiro von Luten Leinhos, der ins ZDF-Sendezentrum nach Mainz zurückkehrt.

 

Luten Leinhos, Jahrgang 1964, ist nach knapp zwei Jahren als Studioleiter in Rio de Janeiro ins Sendezentrum nach Mainz zurückgekehrt und arbeitet nun in der "heute"-Redaktion. Der frühere Hörfunk-Korrespondent ist seit 2000 für das ZDF tätig – zunächst in der Hauptredaktion Außenpolitik. Im Oktober 2004 wechselte er als Redakteur und Reporter zum "heute journal", war dort später Schlussredakteur und kommissarischer Abwesenheitsvertreter der Redaktionsleitung.

 

 

Der Karlspreis 2018

 

Auf und um den Markt in Aachen/  Rathaus waren insgesamt sieben friedliche Versammlungen. 

 

Europa muss für seine Werte und seine Souveränität eintreten. Ablehnenswert ist AKTUELKLL: Aandere entscheiden für uns, was wir zu tun haben !!!, sagte E. Macron.

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Thilo Sarrazin schrieb schon vor Jahren

 

"DEUTSCHLAND  SCHAFFT  SICH  AB",

 

wie reagierte die Deutsche Regierung darauf?

 

Endlich sind wahrheitsliebende Stimmen öfffentlich zu hören, wie zB die von:  Necla Kelek, Cora Stephan, Norbert Bolz, Roland Tichy, Werner J. Patzelt, Wolfgang Ockenfels, Ralf Georg Reuth, Birgit Kelle, Daniel Koerfer, Dominik Geppert, David Marsh, Henning Klodt, Stefan Kooths, Justus Haucap, Michael Wolffsohn, Rafael Seligmann, Anthony Glees, Boris Kálnoky, Andreas Unterberger, Christopher Caldwell, wie auch Erich Vad.

 

 

       Vorstellbar ist, die Kanzlerin hat schwache Berater an ihrer Seite. So allein werden gravierende Fehler verständlicher, die zum Nachteil der deutschen Wähler im Alltag Einzug fanden. Unklar bleibt, ob ihr diese Erkenntnis wahrhaftig voll bewusst geworden ist? 

 

Das Lavieren in der Eurokrise bis zur kopflosen Energiewende ... ihr Agieren in der Flüchtlingskrise seit spätestens dem Jahr 14 nach der Jahrtausendwende, darf als ein geschmeicheltes Durchwursteln verstanden werden. Das unstrittige Aussitzen von Krisen belastet Deutschland schwer, und bedarf wahrhaftig ein rasches ENDE.
                                                                                                                                                                      JULI 2017

Veränderte Rahmenbedingungen, steigende Erwartungen der Bevölkerung und knappe Ressourcen, stellen die deutsche Justiz vor ständig neue Herausforderungen. Für die Zukunft gerüstet ist deshalb nur eine lernfähige Justiz mit internen Verbesserungen zwingend notwendig, um das Potential zu nutzen und kontinuierlich weiterentwickeln. Das Qualitätsmanagement wird zunehmend für Aktivitäten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung entwickelt. Qualität betrifft dabei keinesfalls nur die juristische Güte von Entscheidungen. Sie muss den bestmöglichen Umgang mit Rechtsuchenden endlich finden. Eine effektivere Gestaltung der Verfahren, die Verbesserung von Organisationsstrukturen, sowie die Motivation aller Mitarbeiter. Das Management steht für Methoden und Instrumente zur Umsetzung von Veränderungen, die der Erreichung dieser Ziele dienen. Sie reichen von Befragungen der Mitarbeitern und so genannten Nutzern, wie beispielsweise die Bürger, bis zum Vergleich der Gerichte untereinander, nach bestimmten Kriterien.

 

SGB  IX  §  1

A U F K L Ä R U N G S P F L I C H T

 

Rechtsauffassung der Antragsgegnerin

 

mit Verweis auf das URTEIL im Namen des Volkes vom

 

03. 09.  2013 (AZ L 6 U 226/ 13).

 

`Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den

Rechtsinteressen des Antragstellers erübrigt sich´.

 

Neue unstrittige Fakten führten dieses Urteil 2015

in die Wideraufnahme (L 6 U 183/ 15 WA) 

 

DER VORSITZENDE RICHTER SGL DER 15. KAMMER

FOLGT DEM  UNWAHREN  ANTRAG DER  gUV VBG- DRESDEN 

 

  Gesetzliche Unfallversicherung

  

 

AZ.: gUV- VBG- DRESDEN 120479-9996601846

 

STAND: Juli 2016

 

 Als Aufklärungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen anderen auch ungefragt über wesentliche Umstände zu informieren.

 

SGB IX TEIL 1 § 1  (ALLE DT. BUNDESLÄNDER)

 

SELBSTBESTIMMUNG UND TEILHABE AM LEBEN IN DER GESELLSCHAFT

 

Rechtsauffassung der gUV VBG- Dresden an das Unfallopfer (schriftlich, nach Antragstellung auf biopsycho- soziales Gutachten iS VersMedV): ...>>> ist KEIN Rechtsgebiet der Öffentlich Rechtlichen Anstalt gUV VBG- Dresden.[Originale liegen der Redaktion vor]

 

Unter die Aufklärungspflicht fallen Tatsachen, Rechte und Pflichten. Die Aufklärungspflicht über Rechte hat vor allem iS SGB VII § 26 das Unfallopfer. Besonders iV und Verweis auf das SGB IX. Zum 1.Juli 2001 [BGB.I, 1046] wurden die Rechtsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen zusammengefasst. UV-spezifische Besonderheiten finden sich als lex specialis in den Absätzen 2-4, vgl insoweit konkret § 7 SGB IX. Der Vorstand der DGUV hatte den Prinzipien folgend im Jahr 2010 am 26. Mai die POSITION DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben beschlossen. Im September des Jahres waren sie als [DGUV REHA 0309/ 2010] verabschiedet. Das NEUE Gesetz zur Rehabilitierung wurde im Oktober 2015 verabschiedet und hat seit dem 01.April 2016 Rechtskraft. Mit dem Unfallopfer hat bis zum obigen Sachstand NIEMAND gesprochen!

 

Ein extremer Missbrauch der darin abgestimmten Grundpositionen ist erkennbar, die zu einer wesentlich kommunikativen Verbesserung mit anderen Trägern zur Rehabilitation und weiteren Partnern, zuvorderst im Kontext zum Unfallopfer, zu nennen sind.

 

Seit 1997 werden seine Grundrechte permanent zielführend mit Halbheiten verletzt. Allen Fallmanagern der gUV VBG- Dresden, voran die Wortführerin A. H.* in geradezu teuflischer Verbundenheit mit einer weiteren Entscheidung im Bereich Prävention A. M.* Sie bekommt Post vom Unfallopfer mit unstrittigem Anhang. Betreff: Presse- EILANFRAGE im Kontext SGB VII § 26; und der gUV VBG- Dresden.

 

Alle Mitarbeiter sogar im Bereich Services, haben Informationen über den Hilfesuchenden und wurden iS seiner integrierten Versorgung mit dem Ziel der Ganzheitlichkeit angewiesen, keinerlei Informationen zu geben. Das verdichtete sich so stark, bei Nachfrage des Unfallopfers um Namensnennung des Gesprächspartners, verweigerte es diese Dame, im besten Wissen, ihre Rechtsverletzung wird von ’OBEN’ erfolgreich gewürdigt, weil sie loyal zu ihrer Dienstvorgesetzten hält. Die gesetzgebenden Grundsätze oder allein eine moralisch innere Verantwortung, bleibt durch solche Seilschaften auf der Strecke. Genau in dieser Weise wurde die Menschenwürde zu DDR Zeiten missachtet. Heute ist diese Vorgehensweise ein Fall für den Staatsanwalt - oder?

 

Problematisch sind Verpflichtungen mit der gUV VBG- Dresden, weil im Streitfall genau zu definieren ist: wann, wo, wer, wie, was in Verantwortung steht?!

 

Absolute Aufklärung wird eingeklagt. Alle bislang Beteiligten sollen namentlich ermittelt werden, weil die Verletzung der Aufklärungspflicht zu einem enormen Beschwer des Unfallopfers geführt hat. Seine MdE beträgt 80 vH korrekter muss nach aktueller Rechtslage gesagt werden, GdS beträgt 80 vH. Alle Entscheidungen der gUV VBG- Dresden seit Antragstellung 1997, werden aus objektiven Gründen der Wahrheitsfindung, wegen Unterlassung der gebotenen Aufklärungspflicht eingeklagt.

 

Seit unklarer Zeit gibt es fallbezogen einen neuen Fallmanager P.P.* Dieser Mensch hat sich bis zum heutigen Tag niemals an seine Aufklärungspflicht gehalten. Hat bislang mit dem Unfallopfer kein Wort gesprochen. Er akzeptiert billigend und fortgesetzt die falschen Entscheidungen von ’OBEN’ mit dem einhergehenden negativen Krankheitsverlauf des Versicherten.

 

NS:>>>im Februar 2016 meldet sich der Spezialist als Reha Manager erstmals schriftlich und verweist auf laufende Gerichtsverfahren <<<. 

 

*** Klarnamen liegen der Redaktion vor.

₪←LCF ©

                                SO  WIRD  STAATLICHES  UNRECHT  LEGITIMIERT

LCF/ Leipzig

 

In deutschen Richter-Roben, stecken grobe ungehobelte Menschen als Rüpel   >>>Rabauken in Richter-Roben<<<   Chefredakteur Lutz Schumacher warf der Justiz vor, mit Schaum vor dem Mund gegen die Presse vorzugehen. In seinem Kommentar verwahrte er sich der Einflussnahme deutscher Justiz, auf  seine Berichterstattung des in Neubrandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern erscheinenden Blattes. Wie der Stralsunder Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg am Freitag den 10. JULI 2015 mitteilte, wird ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Beleidigung nicht weiter verfolgt. Die Schlussfolgen sind durchaus scharf formuliert, im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.          

 

Die juristische Auseinandersetzung ist jedoch keinesfalls beendet. Der im Kontext zu Schumacher stehende Redakteur, welcher zu einer Geldstrafe verurteilt wurde,  hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wird die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess den gerecht überfälligen Freispruch beantragen?

Von: V.i.S.d.S.: [mailto:lipscityforum@googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 10: 55
An: Pressesprecher-P_sgl
Betreff: Presseanfrage: E I L I G E TERMINSACHE...>>>
Wichtigkeit: Hoch

…>>> Ehrenwerter Richter und Pressesprecher am SGL Herr Michael Pies,

vollumfaenglich wurden keine der Ablehnungsgruende beruehrt, sondern eine faire Anfrage gestellt, zu der Sie verpflichtet sind zu antworten, in GESETZESTREUE und Menschenwuerde zunaechst dem Antragsteller gegenueber, der im oeffentlichen Interesse deutscher Staatsbuerger als Vertriebenen Kind Antrag gestellt hat. Der Link zur Internetplattform LCF wurde bereits gesendet, und das oeffentliche Interesse unterstrichen.

Zur Entscheidungsfindung bitte ich den Schriftverkehr mit Ihnen, dem Praesidenten Ihres Hauses zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

Pressegesetz Sachsen: § 4 (2) Die Auskunft darf verweigert werden, wenn und soweit Vorschriften ueber die Geheimhaltung und ueber der Schutz der Person entgegenstehen, durch die eine sachgemaeße Durchfuehrung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzoegert oder gefoehrdet werden koennte, durch sie ein ueberwiegendes oeffentliches oder ein schutzwuerdiges privates Interesse verletzt wuerde oder ihr Umfang das zumutbare Maß ueberschreitet.

 

Von: V.i.S.d.S.: [mailto:lipscityforum@googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 11: 11
An: Pressesprecher-P_sgl
Betreff: Ergänzung zur E I L I G E N TERMINSACHE...>>>
Wichtigkeit: Hoch

 

…>>> Vorsitzender Richter der 23.Kammer SGL und Pressekollege Michael Pies,

im Deutschen Richtergesetz § 38 Richtereid ist zu lesen:

(1) Der Richter hat folgenden Eid in oeffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwoere, das Richteramt getreu dem Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuueben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise oeffentlich geleistet werden.  

© LCF_prof.dr.walkhofer 

Von: V.i.S.d.S.: [mailto:lipscityforum@googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 10:37
An: Pressesprecher-P_sgl
Betreff: Presseanfrage: E I L I G E TERMINSACHE...>>>
Wichtigkeit: Hoch


 

Guten Tag sehr geehrter Herr Michael Pies,

...>>> dem Antragsteller geht es keinesfalls um Verfahren bezogene Fakten und Tatsachen. Mit der Liebe zur Wahrheitsfindung mit Bezug auf meine Sozialstudie 
`Die Liebe zur Wahrheit´ wird glaubhaft versichert, ich taeusche keinesfalls:

L E G I T I M E

  Presseanfrage:


E I L I G E   T E R M I N S A C H E

(so verstehen es Pressevertreter in wahren demokratischen Regierungen... weltweit www/  oder// wolfgang walkhoefers wirklichkeit

 

Es handelt sich um unsere Allgemeingueltigkeit 

 

DEUTSCHER  RECHTSSPRECHUNG


durch Staatsdiener als Richter an Sozialgerichten.  Mit besonderem Fokus auf das Sozialgericht der Messestadt Leipzig.

 

Zu diesem Pressetermin werden Sie dringend gebeten. Wenn denkbar moeglich mit dem Praesidenten Ihres Hauses. Eine Drehgenehmigung wird zu diesem Termin beantragt (öffentliches Interesse). Auf ein auslaendisches Drehteam wird zunaechst verzichtet, sodass es Ihrer Aufgabe obliegt, diese zu erteilen. -Danke-


Bis dahin verbleibt der Antragsteller mit vorzueglicher Hochachtung.

 

V.i.S.d.S.PD Prof.Dr. W.G. Walkhoefer


Sehr geehrter Herr Walkhoefer,

 

ich vermag Ihren Ausführungen kein konkretes Auskunftsbegehren im Sinne des § 4 SächsPresseG zu entnehmen und sehe mich daher außerstande Ihnen weiterzuhelfen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass weitere gleichgelagerte Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Pies
Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsführender Richter
________________________________________________________________________

SOZIALGERICHT LEIPZIG
Berliner Straße 11 | 04105 Leipzig
Tel.: +49 341 595-7507 | Fax: +49 341 595-7111
michael.pies@sgl.justiz.sachsen.de | www.justiz.sachsen.de/sgl
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.


 
DEUTSCHE JUSTIZ • ANSPRUCH ohne WIRKLICHKEIT

 

www = wolfgang walkhoefers wirklichkeit

 

Von: V.i.S.d.S.: [mailto:lipscityforum@googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 09:15
An: Poststelle-P_sgl
Cc: info@kanzlei-stf.de; b.schneider@ndr.de
Betreff: PRESSETERMIN

 

1. In oeffentlich- deutschem Interesse DRINGEND den Anhang lesen.
2. Zeitgleich wird der Anhang zur Kenntnis gebracht
3. Das ARD- Studio Schwerin, Landeshauptstadt meines Geburtslandes
   [zu Hd. v. Bernd Schneider]
   sowie,
4. Graf Leopold von Lebertus, Foerderer von LipsCityForum Leipzig


 Am 09.10.2015 um 10:03 schrieb Pressesprecher-P_sgl:

 

Sehr geehrter Herr Walkhoefer,

... Ein inhaltliches Anliegen vermag ich der Mail nicht zu entnehmen. Ich darf Sie bitten, verfahrensbezogene Äußerungen unter Angabe des Aktenzeichens an das jeweils zuständige Gericht zu richten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Pies
Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsführender Richter | Pressesprecher
________________________________________________________________________

SOZIALGERICHT LEIPZIG
Berliner Straße 11 | 04105 Leipzig
Tel.: +49 341 595-7507 | Fax: +49 341 595-7111
michael.pies@sgl.justiz.sachsen.de | www.justiz.sachsen.de/sgl
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

 

ENDE

 

                   Verirrungen deutscher Justiz  

 

 

Der erste Außenminister der Bundesrepublik, Heinrich v. Brentano, sagte in den 50er Jahren:

 

„Die deutsche Justiz hat über Verbrechen des Dritten Reichs geschwiegen. Zu großen Teilen wurden die Verbrechen des Dritten Reiches gedeckt. Im Nachkriegsdeutschland wurden somit neue, eigene Verbrechen begangen …“

 

Jahre nach Kriegsende wurden weithin Rechtfertigungen akzeptiert. Die Verdrängung eigener Mitschuld, faktisch das vollständige Ausbleiben der Aufarbeitung des Unrechts durch die Nachkriegsjustiz in den 50er und 60er Jahren. Keiner der 570 Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs wurde wegen eines der zahlreichen Unrechtsurteile vor ein Sondergericht, oder später von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Ursache dafür ist wahrscheinlich die personelle Kontinuität. Dreiviertel der Richter und Staatsanwälte der frühen Bundesrepublik waren identisch mit dem Justizpersonal des NS-Staates. Im Rahmen der so genannten Huckepack-Verfahren, wurde zusammen mit einem unbelasteten Volljuristen ein weiterer Richter mit früherer NSDAP-Zugehörigkeit berufen, der beim Entnazifizierungsverfahren in der Regel als „entlastet“ eingestuft worden war. Ein halbes Jahrhundert später sehen sich Behörden, wie z.B. der Verfassungsschutz dem Vorwurf der Rechtslastigkeit ausgesetzt, im Zuge der Zwickauer Morde. Es drängt sich die Frage auf, wirkt in Ämtern Gedankengut aus der NS-Zeit nach? Wie schon oben berichtet, zumindest personelle Kontinuitäten, welche bislang unzureichend untersucht wurden. Ob solche Untersuchungen machbar und sinnvoll sind, ob es überhaupt noch etwas zu entdecken gibt? Das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus zu erweitern und erkannte Lücken zu schließen, bleibt nach Auffassung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ständige Verpflichtung. Der Ausschuss für Kultur und Medien beschloss eine Anhörung von Historikern: • Prof. Dr. Micha Brumlik, Frankfurt/Main • Prof. Dr. Constantin Goschler, Bochum • Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke, Dresden • Dr. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs • Prof. Dr. Hans Walter Hütter, Bonn • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Möller, München • Prof. em. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schwarz, Bonn • Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis, Frankfurt/Main Alle Fremdrecherchen des wissenschaftlichen Journalisten Prof. Dr. div. hc. Wolfgang G. Walkhoefer, fliessen seit 1995 in Puplikationen als Ergebnis seit dem Frühjahr 2014 ein: Es ist außerordentlich ertragreich, die "personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche" in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit zu untersuchen. Flächendeckend ist dies nicht zwingend. Sondern gezielt in den Bundesministerien des Inneren, der Justiz, der Finanzen. Nicht nur über sie fällte Micha Brumlik von der Frankfurter Goethe-Universität ein vernichtendes Urteil: "… bei den Bundesbehörden gilt: So viel Kontinuität wie möglich, so viel Transformation wie unbedingt nötig. Wie in der Bundesrepublik Deutschland dennoch Demokratie entstand, lag sicher nicht am Personal der Bundesministerien. Aus dem Volk allein sind zunächst Demokratisierungsschübe gekommen ..." Michael Stolleis vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte bestätigte dies: "…die Ministerien haben für die Aufarbeitung nach 1945 wenig geleistet. Zum Teil haben sie die Aufarbeitung bewusst blockiert. Ich erinnere nur an die Figur Dreher im Bundesjustizministerium. Da ist mit großer List eine Amnestie für NS-Täter eingeschmuggelt worden. Dafür gibt es viele andere Beispiele in anderen Ministerien auch. Sehr interessant ist, die Anpassungsfähigkeit von Funktionseliten, wie die Solidarität der Fachleute untereinander zu untersuchen. Diese Solidarität, so Stolleis, habe doch über alle Parteigrenzen und NS-Belastungen hinweg getragen, die frühe Bundesrepublik gekennzeichnet. Eine Institution hatte Michael Stolleis besonders im Blick, das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtshistoriker sagt:"… eine elaborierte und nicht nur auf Personalia beschränkte Geschichte des Bundesverfassungsgerichts mit allen Implikationen ein ganz großes Desiderat ist. Das Bundesverfassungsgericht ist eines der wichtigsten, steuernden Institutionen unseres Staates. Ich glaube, die Politik müsste da auch mal kräftig den Wunsch äußern, dass es damit vorangeht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher eher die Türen verschlossen gehalten. Auch Klaus-Dietmar Henke von der Technischen Universität Dresden begrüßte die Idee solcher Untersuchungen, sah allerdings die Rolle der deutschen Behörden der Nachkriegszeit deutlich anders. Ich glaube, der Ertrag bei Zäsur übergreifenden Forschungen ist zu sehen in einer sehr starken Identitäts- und Traditionsbildung im Hinblick auf die geglückte zweite deutsche Demokratie. Die Institutionen des Bundes, die neuen Institutionen waren wesentlich verantwortlich für die geglückte Demokratisierung, das war ein zäher Prozess, hat Jahrzehnte gedauert. Deswegen bin ich der Meinung, man muss mindestens so stark wie auf die Kontinuitäten auf die Diskontinuitäten sehen und den Blickwinkel erweitern: Weshalb ist diese Demokratie so gut geglückt, Gott sei Dank, trotz dieser starken NS-Kontinuitäten? Der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, begrüßte die Pläne. Die Quellenlage ist relativ gut: "Es gibt kein ernsthaftes Hindernis. Wenn die Forschung sich dem Thema zuwendet, stehen die Unterlagen trotz enormer Verluste, der noch vorhandenen Quellen zur Forschung, uneingeschränkt zur Verfügung. Die meisten Abgeordneten im Kulturausschuss äußern sich parteiübergreifend ebenfalls zustimmend. Wird der Antrag im Bundestag angenommen, steht Deutschland ein weiteres Kapitel der Aufarbeitung der Nazidiktatur bevor, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die DDR.                                                                                                               © 2014   Gutachter    Leopold Graf v. Lebertus 

 

 

Die Vereinten Nationen wollen über ein Verbot aller Atomwaffen verhandeln. Widerstand kommt von den Atommächten USA, Russland, Großbritannien und Frankreich. Auch Deutschland stimmt gegen ein Atomwaffenverbot

 

85 Prozent der Bundesbürger sprechen sich dafür aus, dass die auf deutschem Boden gelagerten Atomwaffen abgezogen werden. 93% befürworten, dass Atomwaffen völkerrechtlich verboten werden. 88% sprechen sich dagegen aus, dass die in Deutschland gelagerten Atomwaffen durch neue und einsatzfähigere Bomben ersetzt werden.

 

Die überwältigende Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen hat

in New York die Aufnahme von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot beschlossen. Im UN-Hauptausschuss für Abrüstung stimmten 123 Staaten dafür, bereits für März 2017 eine entsprechende UN-Konferenz einzuberufen. 38 Staaten - angeführt von den USA und Russland - stimmten dagegen. Zu ihnen gehören fast alle NATO-Staaten inkl. Deutschland. 16 Staaten, darunter China, enthielten sich der Stimme. Die Endabstimmung in der UN-Generalversammlung steht noch aus, wird aber an diesem Votum kaum etwas ändern.

 

Das Abstimmungsergebnis kommt einer abrüstungspolitischen Revolution gleich. Noch nie haben es die atomwaffenfreien Staaten gewagt, die Atomwaffenstaaten und ihre Alliierten in einer solchen Frage zu überstimmen, erklärte Sascha Hach, deutscher Sprecher der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und fügte hinzu, die Ablehnung Deutschland ist eine Schande.

 

Die Heuchelei der Bundesregierung, die mit Lippenbekenntnissen eine Welt ohne Atomwaffen befürwortet aber mit den Hardlinern in der NATO gegen Verhandlungen für die Ächtung und Abschaffung der Nuklearwaffen stimmt ist kaum noch zu überbieten.

 

Die nukleare Teilhabe Deutschlands, die Einbindung der Bundeswehr in die Planungen der USA und NATO und die Bereitschaft der Bundesregierung, selbst den Einsatz der in Deutschland stationierten US-Atombomben durch die Bundeswehr zu genehmigen, ist ein Zeugnis abgrundtiefer Verachtung für den Mehrheitswillen des deutschen Volkes. 

© REWE 2016

 

 Pressestelle

 110/2015 vom 02.07.2015

 

 

Verfahren wegen versuchten Totschlags an türkischem Imbissbetreiber: Nach Verurteilungen,  Freisprüche von fünf Angeklagten sind rechtskräftig

 

Das Landgericht Magdeburg hat vier Angeklagte auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines türkischstämmigen Imbissbetreibers zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und acht Jahren und zwei Monaten verurteilt. Fünf weitere Angeklagte hat es –wegen nicht auszuschließendem, gerechtfertigten Handelns– freigesprochen.

 

Die vier Verurteilungen sind bereits aufgrund der Beschlüsse des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 rechtskräftig geworden (Pressemitteilung Nr. 74/15 vom 30. April 2015). Mit Urteil vom 2. Juli 2015 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr auch die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche der weiteren fünf Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat insoweit im Wesentlichen die folgenden Feststellungen getroffen: 

 

Die insgesamt neun Angeklagten, die der >rechtsextremen Szene< angehörten, feierten am 21. September 2013 den >Junggesellen-abschied< eines Mitangeklagten. Am Abend dieses Tages trafen sie in erheblich alkoholisiertem Zustand im Bahnhof von Bernburg (Sachsen-Anhalt) auf den aus der Türkei stammenden Nebenkläger, der dort einen Imbiss betrieb, und dessen Lebensgefährtin. Nachdem einer der verurteilten Angeklagten die Lebensgefährtin des Nebenklägers beleidigt hatte und zudem mit dieser in Streit geraten war, versuchte der Nebenkläger diesen Angeklagten zu vertreiben, wobei er vor ihm mit einem herbeigeholten Stock schlagende Bewegungen in der Luft machte. Der (verurteilte) Angeklagte warf eine Bierflasche gegen den Kopf des Nebenklägers, der diesen daraufhin nachsetzte, um ihn wegen des Wurfs einer Flasche zur Rechenschaft zu ziehen. Um ihn von Schlägen mit dem Stock abzuhalten, traten und schlugen nunmehr alle Angeklagten den Nebenkläger und entwaffneten ihn. Dadurch erlitt er keine lebensbedrohlichen Verletzungen.

 

Daraufhin wandten sich die fünf freigesprochenen Angeklagten vom Tatgeschehen ab. Als der Nebenkläger entwaffnet zu Boden gestürzt war und liegen blieb, schlugen und traten (nur) die vier verurteilten Angeklagten mit Tötungsvorsatz auf den Kopf und den Körper des Nebenklägers ein. Durch diese Schläge und Tritte sowie durch den vorausgegangenen Wurf einer Flasche, erlitt der Nebenkläger lebensbedrohliche Verletzungen.

 

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche der fünf Angeklagten blieben ohne Erfolg. Das Landgericht hat sich auf tragfähiger Grundlage – insbesondere aufgrund der Aussagen von zwei unbeteiligten Zeugen und der Lebensgefährtin des Nebenklägers – nicht davon überzeugen können, dass auch diese Angeklagten an der nach der Entwaffnung des Nebenklägers erfolgten Gewaltanwendung beteiligt waren. Auch die Überprüfung der rechtlichen Bewertung des festgestellten Verhaltens der  Angeklagten im Zusammenhang mit der Entwaffnung des Nebenklägers als Notwehr hat keine Rechtsfehler ergeben. Nach den Feststellungen waren sie berechtigt, im Wege der Notwehrhilfe den Angriff des einen Stock mit sich führenden Nebenklägers auf einen der verurteilten Mitangeklagten zu unterbinden. Dass sie dabei das Maß des zur Abwehr Erforderlichen überschritten, hat das Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen.

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

LG Magdeburg – Urteil vom 2. Mai 2014 – Az. 21 Ks 8/13

 

© 2015

BVG VOM 08. JANUAR

Anträge im Organstreitverfahren gegen die 15. Bundesversammlung sowie gegen den Bundes­tags­präsidenten als deren Leiter wurden verworfen. Laut Bundes­verfassungs­gericht sind sie teilweise unzulässig, teilweise offensichtlich unbegründet, Das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Organstreitverfahren betrifft die Rechte eines durch die Volksvertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählten Mitglieds der 15.Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gauck zum Bundespräsidenten am 18. März 2012. Neben neun Anträgen im Organstreitverfahren begehrt der Antragsteller im Wege einer einstweiligen Anordnung, den mecklenburg-vorpommerschen Strafverfolgungsbehörden bis zur Hauptsacheentscheidung in dem Organstreitverfahren jegliche Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn zu untersagen.

   

       Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge als teilweise unzulässig, teilweise jedenfalls offensichtlich unbegründet verworfen (§ 24 Satz 1  Bundes- Verfassungsgerichtsgesetz).

   

Nach dem Hauptantrag zu 9. soll die Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten durch die 15. Bundesversammlung für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet werden. Dies ist unmittelbar auf eine im Organstreitverfahren unzulässige Rechtsgestaltung und den Ausspruch einer Verpflichtung gerichtet. Der Hilfsantrag zu 9. ist ebenfalls nicht auf ein zulässiges Rechtsschutzziel gerichtet. Er zielt auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl und damit auf eine Feststellung mit gestaltender Wirkung.

 

     Hinsichtlich der Anträge zu 5. und 8. ist der Antragsteller nicht antragsbefugt. Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG muss ein Antragsteller im Organstreitverfahren geltend machen, durch eine Maßnahme des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten verletzt zu sein. Dem Antragsteller steht von Verfassung wegen kein organschaftliches Recht zu, die Wahl der von anderen Ländern in die Bundesversammlung entsandten Delegierten zu rügen und mit dieser Begründung die ordnungsgemäße Zusammensetzung der Bundesversammlung auf den Prüfstand zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Entscheidung der Bundesversammlung nach § 5 Satz 3 Bundespräsidentenwahlgesetz über ihre eigene Zusammensetzung waren vorliegend nicht erfüllt.

 

Die 15. Bundesversammlung hat durch den Beschluss einer Geschäftsordnung, wonach Anträge nur schriftlich eingereicht werden können und eine Aussprache nicht stattfindet, keine dem Antragsteller durch die Verfassung eingeräumten Rechte verletzt (Antrag zu 6.). Die Abgabe der Stimmen und ihre Auszählung bedürfen eines Rede- und Antragsrechts grundsätzlich nicht. Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl in der Bundesversammlung, welche möglicherweise ein verfassungsrechtliches Rederecht begründen könnten, macht der Antragsteller nicht geltend.

 

       Der Bundestagspräsident als Leiter der Bundesversammlung hat keine organschaftlichen Rechte des Antragstellers verletzt, indem er den von diesem eingebrachten Geschäftsordnungsentwurf - bis auf den hieraus entnommenen Antrag auf Benennung von Wahlbeobachtern - nicht zur Abstimmung gestellt hat (Antrag zu 4.). Die vom Antragsteller beantragte Ausgestaltung der Geschäftsordnung, nach der den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten Gelegenheit gegeben werden sollte, sich bis zu 30 Minuten in freier Rede vorzustellen, hätte eine Verletzung des Ausspracheverbots des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 GG bedeutet. Der Bundestagspräsident war schon deshalb nicht verpflichtet, dem Antragsteller das Wort zur Begründung seines Geschäftsordnungsentwurfes zu erteilen (Antrag zu 3.). Zudem sieht der auf Grundlage von Art. 54 Abs. 7 GG erlassene § 8 Satz 2 Bundespräsidentenwahlgesetz die Geltung der Geschäftsordnung des Bundestages nur vor, „sofern“ sich nicht die Bundesversammlung eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ist - wie hier - bereits erkennbar, dass die Bundesversammlung hiervon Gebrauch machen möchte, kommt die Geschäftsordnung des Bundestages nicht zum Tragen. Dabei ist das Vorgehen des Bundestagspräsidenten nicht zu beanstanden, über den von der Mehrheit der Bundesversammlung getragenen Antrag zur Geschäftsordnung vorrangig, jedenfalls vor Erteilung des Worts an ein Mitglied der Bundesversammlung, abstimmen zu lassen. Denn der Antrag hatte erkennbar zum Ziel, in der Bundesversammlung generell keine Redebeiträge zuzulassen. Diese Zielrichtung wäre unterlaufen worden, hätte der Bundestagspräsident dem Antragsteller zuvor das Wort erteilt. Der Bundestagspräsident hat keine organschaftlichen Rechte des Antragstellers dadurch verletzt, dass er dessen Antrag auf Ausschließung von Mitgliedern der Bundesversammlung wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Wahl in den Volksvertretungen der Länder nicht zur Abstimmung gestellt hat (Antrag zu 2.). Die Voraussetzungen für die (subsidiäre) Befassung der Bundesversammlung mit der Wahlprüfung gemäß § 5 Satz 3 Bundespräsidentenwahlgesetz waren ersichtlich nicht erfüllt; die Bundesversammlung war daher nicht befugt, sich mit diesem offensichtlich gegen Art. 54 Abs. 3 GG verstoßenden Antrag zu befassen.

 

Weil sich die Bundesversammlung mit dem Antrag auf Ausschließung von Mitgliedern der Bundesversammlung wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Wahl in den Volksvertretungen der Länder von Verfassung wegen nicht befassen durfte, war der Bundestagspräsident auch nicht verpflichtet, dem Antragsteller zur Begründung dieses Antrags das Wort zu erteilen (Antrag zu 1.).

          Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gebietet nicht Zulassung von „Wahlbeobachtern.“ Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl die Zulassung von „Wahlbeobachtern“, die durch Wahlvorschlagsträger benannt werden. Bei der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht gebietet (Antrag zu 7.). Durch die Entscheidung in der Hauptsache, erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

 

Sichere gesetzliche Grundlage in Deutschland 

 

Leipzig (LCF/ DAV)   Mit Ablauf des Monats März 2015 endet die von den Vereinten Nationen gesetzte Frist zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen in der BRD,   

 

Theresia Degener  wurde im Rahmen der 7. Staatenkonferenz 10. - 12. Juni 2014 in New York beim jährlichen Treffen aller Staaten mit UN-BRK Ratifizierung in Neuwahlen wieder gewählt. Zum Überwachungsausschuss fanden ebenfalls Wahlen statt und Deutschland muss Rechenschaft ablegen. Die neue Amtsperiode für den UN Ausschuss der Rechte von Menschen mit Behinderungen endet 2018.   147 Staaten haben ratifiziert   158 Staaten haben unterzeichnet   Fakultativprotokoll   82 Staaten haben ratifiziert   92 Staaten haben unterzeichnet   Aktueller Stand unter:    http://www.un.org/disabilities/ latest.asp?id=169   Nationalstaaten von A-Z gelistet unter:    http://www.un.org/disabilities/ countries.asp?navid=12&pid=166      

 

LCF_Leipzig, wie auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) fordern alle Regierungsparteien und den Bundestag auf, diese zu schaffen, bevor dem Deutschen Institut für Menschenrechte der A-STATUS entzogen wird.     Mit diesem Status sind Mitwirkungs- und Rederechte in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen verbunden. Ihn erhalten nur Nationale Menschenrechtsinstitutionen, die die von den Vereinten Nationen aufgestellten Grundsätze über die Arbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen erfüllen (sog. „Pariser Prinzipien“). Hierzu gehört eine gesetzliche Grundlage. Das 2001 geschaffene Deutsche Institut für Menschenrechte soll als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland beitragen. Bislang arbeitet es ohne gesetzliche Grundlage.   Deutschland riskiert, dass seine Nationale Menschenrechtsinstitution alle Beteiligungsrechte in den UN-Gremien verliert, ist vom UNO Botschafter Prof. Dr. Wolfgang Walkhoefer zu erfahren, in Berufung auf die Aussagen des Präsidenten des DAV Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer.      Die Vereinten Nationen kritisieren dies seit Jahren. Die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten =Pariser Prinzipien= sehen vor, dass die Nationalen Institutionen auf einer Grundlage von Verfassungs- oder Gesetzesrang arbeiten. Die amtierende Deutsche Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dem Institut eine =stabile Grundlage auf Basis der Pariser Prinzipien= zu schaffen. Bislang herrscht Uneinigkeit über den Inhalt. Die CDU/CSU möchte das als eingetragener Verein agierende Institut in eine Anstalt öffentlichen Rechts umwandeln. Gleichzeitig wird der konkrete Bezug auf die Menschenrechtslage in dieser Republik kritisiert. Die SPD spricht sich für den Status Quo aus.   2015 wird Deutschland den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernehmen. Hat bei fehlender Legitimität des Instituts kein Mitspracherecht mehr. Das ist ein fataler Fehler,  weil die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im Menschenrechtsdiskurs auf internationaler Ebene stark beschädigt wird. Das Institut muss eine sichere Grundlage bekommen, welche seine Unabhängigkeit sichert und erlaubt, seine Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört zu vorderst insbesondere, die kritische Beschäftigung mit der Menschenrechtslage mittels deutscher Volljuristen.                                                                                                                                                                                © REWE

 

NETZPOLITIK.ORG

 

Geheimdiensten besser auf die

Finger schauen

 

 

Generalbundesanwalt Harald Range wird versetzt – wohin -

in den Ruhestand

   

 

Netzpolitik.org

 

Verfassungsschutz- Pläne:

 

 Online-Netzwerke stärker überwachen...

 

Zwei Journalisten stellten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete Anzeige. Generalbundesanwalt Harald Range leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat gegen zwei der Blogger ein. Unverzüglich gab er ein externes Gutachten in Auftrag. Dieser Auftrag, die Ermittlungen Harald Ranges wurden vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit gerügt.

 

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat Range am 4. August 2015 in den Ruhestand versetzt. Sein Vertrauen ist nachhaltig gestört, so der Minister Maas. Als Nachfolger schlug er den Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank vor. Range hatte Maas am Morgen dieses Tages politische Einflussnahme auf die Justiz, im Zuge der Ermittlungen gegen die beiden Journalisten von Netzpolitik.org vorgeworfen.

 

Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Bundesvorsitzende unterstellte Maas, seinem Amt nicht gewachsen zu sein. Die Entlassung des Generalbundesanwalts wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist in der bundesdeutschen Geschichte einmalig. Der Bundesjustizminister ist auf dem Holzweg, wenn er glaubt, von seinem eigenen eklatanten Versagen ablenken zu können. Der Minister in Persona hat das Recht, Ermittlungsverfahren im Einvernehmen mit dem Generalbundesanwalt zu beenden.

 

Nach der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range werden Forderungen nach weiteren Konsequenzen laut. Die Grünen verlangten eine sofortige Aufklärung der Vorgänge in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten von ’netzpolitik.org’. Schnellste Möglichkeit ist eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Von der Union und SPD wird erwartet, diese Aufklärung keinesfalls zu verweigern, so die Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt gegenüber der Passauer Neuen Presse (Mittwoch). Die Strategie der Minister Maas und de Maizière wird scheitern, weil sie mit Harald Range als Bauernopfer erfolglos bleiben. Beide müssen umgehend erklären: Wer, welche Rolle bei dem Angriff auf die Pressefreiheit eingenommen hat.

 

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl geht davon aus, dass das Justizministerium vom Generalbundesanwalt in den vergangenen drei Monaten in die Vorbereitungshandlungen für mögliche Ermittlungen eingebunden gewesen sei. In dieser Zeit hat der Justizminister offenbar keinen Gebrauch von seiner Weisungsbefugnis gegenüber Range gemacht, sagte Uhl dem deutschen Handelsblatt. Die plötzliche Entlassung in Abstimmung mit dem Kanzleramt ist wahrlich fraglich, weil falsch.

 

Harald Range sagt, der externe Sachverständige sei mit einem ersten Entwurf zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den am 15. April veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handelt. Diese Bewertung habe er dem Ministerium am Montag unverzüglich mitgeteilt. Daraufhin bekam er die Weisung, das Gutachten zu stoppen.

 

Seit vergangener Woche bekommt der Blog Netzpolitik.org immer mehr Unterstützer. Sie fürchten um die Pressefreiheit in Deutschland. Der Grund: Ermittlungen wegen Landesverrats. Ein Vorwurf, für den es aus Sicht eines Rechtswissenschaftlers hohe Hürden gibt.

 

Wenige kennen detaillierte Zusammenhänge, aus denen diese Dokumente stammen. Es ist fraglich, ob allein ansatzweise der Straftatbestand erfüllt ist! Zehntausende Internetnutzer unterstützen die Journalisten von Netzpolitik.org. In Online-Petitionen wird ein Ende der Ermittlungen gefordert. Seit vergangenem Donnerstag letzter Woche erhielt die Plattform rund 50 000 T Euro an Spenden, um den eventuellen Rechtsweg beschreiten zu können, ist vom Betreiber Markus Beckedahl in der Berliner Zeitung zu lesen. Im letzten Jahr 2014 wurden knapp 180 000 T Euro an Spenden eingenommen. Bestenfalls wird das Verfahren eingestellt. Mit dem Spendengeld können dann ein bis zwei neue Stellen finanziert werden. Diese können dann noch besser genutzt werden, um das Handeln der Geheimdienste zu beobachten.                                                                © REWE /LCF

 

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Nutzer  gegebenenfalls für die Inhalte von gelinkten Seiten und deren Inhalten Mitverantwortung trägt. Dies kann allein dadurch verhindert werden, dass ausdrücklich von diesen Inhalten Distanz genommen wird.

 

Diese Distanzierung gilt hiermit ausdrücklich für LipsCityForum, und hat Gültigkeit für alle unsere Internetseiten und jeden Link, der auf allen unseren Seiten zu finden ist! 

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