Es ist eine liebgewonnene Tradition geworden: Zweimal im Jahr trifft sich der
ver.di-Bundesarbeitskreis
Behindertenpolitik/Schwerbehindertenvertretungen (BAK) in Berlin. Die diesjährige Arbeitstagung fand am 20. und 21. Oktober 2022 in den Räumen der Bundesverwaltung von ver.di statt. Ein schöner Ort für ein Wiedersehen der seit Jahren zusammenarbeitenden ehrenamtlichen Schwerbehindertenvertretungen aus den ver.di-Fachbereichen und -Landesbezirken sowie der hauptamtlich für dieses Politikfeld verantwortlichen Kolleg*innen.
Da der Bereich Schwerbehindertenvertretungen, Teilhabe Politik und die Gruppe der Erwerbslosen in der ver.di-Bundesverwaltung aktuell Haupt amtlicherseits nicht besetzt ist wurde die Veranstaltung von der Vorsitzenden des BAK Felizitas Ißelmann moderiert und eingeleitet. Die Vorsitzende betonte in ihren Begrüßungsworten, dass sie sich auf die Zusammenarbeit mit den Expert*innen aus der Schwerbehindertenvertretung freue und mit ihnen gemeinsam ein wichtiges Themenfeld der Teilhabe Politik gestalten wolle. Um einen Überblick über die Aktivitäten der Landesarbeitskreise zu erhalten, waren diese um Berichte gebeten worden.
Stellvertretend für alle Landesbezirke sei hier der des LAK Hamburg in Auszügen vorgestellt: In seinem ausführlichen Bericht von regelmäßigen monatlichen Treffen endlich auch wieder in Präsenz wurde auf folgende Inhalte eingegangen: Standards zum kollegialem Austausch und Infos aus dem Sozialrecht. Zu letztem hätte es ein hochinteressantes Referat von Irene Husmann (Beratungsstelle Handicap) zum aktuellen Stand der BEM-Rechtsprechung gegeben. Anlass hierzu sei ein „herumgeisternder Mythos“ um eine Rechtsprechung gewesen, die es angeblich verböte, das BEM von BEM- bzw. Integrationsteams durchführen zu lassen – was nicht der Realität entspräche. (Kleiner Exkurs: Wahr ist vielmehr, dass ein BEM-Team nicht über einen Einigungsstellenspruch erzwingbar ist). Zum anderen sei es um „Die Rolle der SBV“ und ihre jeweiligen Einzelaspekte gegangen.
Neben den Berichten aus den Bundesfachbereichen und Landesarbeitskreisen sowie einer Information zum aktuellen Stand der SBV-Wahlen stand am ersten Tag der Veranstaltung ein Impulsreferat von Sarah Sahl (Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.) über Digitale Hilfsmittel zur Umsetzung von Barrierefreiheit auf dem Programm. Nach der anschließenden ausgiebigen Diskussion, war zum Abschluss des ersten Tages ein gemeinsames Abendessen organisiert worden, um den Gedanken- und Informationsaustausch fortsetzen und vertiefen zu können.
Der zweite Tag der Tagung begann mit einem Impulsreferat über die Auswirkung von Arbeit 4.0 auf Beschäftigte mit unterschiedlicher Qualifikation: Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Menschen mit Behinderung (Referent: Dr. Dietrich Engels, ISG Köln). Er informierte , dass der Anteil der Menschen mit Behinderung, die erwerbstätig sind, weiterhin niedriger ist als dieser Anteil an den Menschen ohne Behinderung. Assistierende Technologien können dazu beitragen, dass insbesondere Körper- und Sinnesbehinderungen teilweise ausgeglichen werden, wenn die Umgebung darauf abgestimmt ist; ein vollständiger Ausgleich der Behinderung ist aber nicht möglich.
Die Digitalisierung verstärkt Barrieren, weil mehr über Bildschirme gearbeitet wird, weil viele Arbeiten schwieriger geworden sind und weil der Zeitdruck gestiegen ist; dies verschlechtert die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen.
Deswegen ist eine hohe Qualifikation für Menschen mit Behinderungen gut, wenn ihre Einschränkungen dadurch ausgeglichen werden können. Schon in der beruflichen Ausbildung muss die Digitalisierung berücksichtigt werden, z. B. durch Training mit PC-Programmen (Büro) und mit computergesteuerten Maschinen (Produktion) sowie Kooperation der Ausbilder mit den Entwicklern assistierender Technologien.
Nachtrag: In der Zeit der Corona-Pandemie haben sich Formen der digitalen Kommunikation als sehr hilfreich erwiesen. Aber es gab auch Beispiele für eine „digitale Spaltung“ in diejenigen mit und ohne digitale Kompetenzen /Ausstattung, so Dr. Dietrich Engels. Der Vortrag des Experten vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH fand bei allen Beteiligten großen Anklang und führte zu einem regen Austausch, der die Arbeit der Schwerbehindertenvertreter*innen in diesen außergewöhnlichen Zeiten unterstützt und das Ziel der Arbeitstagung war.
Die Arbeitstagung stand dann im Weiteren ganz im Zeichen der ebenfalls im Herbst Wahlen abgehaltenen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV). In den Betrieben und Dienststellen haben vom 1. Oktober bis zum 30. November 2022 die SBV-Wahlen stattgefunden. Eine Auswertung der Ergebnisse stellen wir in naher Zukunft auf unsere Internetseite. (https://sbv-wahlen.de).
® Graf L & wolle
Bundesarbeitsgericht
NAZI RICHTER
Ahnengalerie mit braunen Flecken.
Dieses Gericht wurde Seit 1954 von Richtern aufgebaut, die dem NS-Regime dienten.
WER GLAUBT AN EINE
AUFARBEITUNG ?
Kein Wort zur braunen Vergangenheit zahlreicher Abgebildeter.
Stattdessen ist der Zeitraum ihrer Tätigkeit am Bundesarbeitsgericht sowie die jeweilige Amtsbezeichnung vermerkt.
So wird es erstmal bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Martina Renner, Dr. André Hahn und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 19/25623
Richter mit NS-Vergangenheit am Bundesarbeits- und Bundessozialgericht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die teilweise prägende Rolle von Führungspersonal mit NS-Belastung in obersten Bundesbehörden ist seit vielen Jahren bekannt. Erst spät, seit Beginn der 2 000er-Jahre, kommt es zu einer umfassenderen Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Vor allem Bundesministerien und einschlägige Behörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt (BKA) gerieten dabei in den Blick und wurden durch Forschungsprojekte genauer in Bezug auf diese Vergangenheit untersucht. Für zahlreiche andere Bundesbehörden steht eine solche Aufarbeitung noch aus.
So auch für das Bundesarbeitsgericht (BAG), wie Medienbeiträge in jüngster Zeit nahelegten. Zwar hatte die Bundesregierung schon in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum 'Umgang mit der National Sozialistischen Vergangenheit auf Bundestagsdrucksache 17/8134.
Von insgesamt 57 Bundesrichtern mit NSDAP- Vergangenheit (Bundesarbeitsgericht – BAG | 15, Bundessozialgericht, BSG | 42 wird berichtet.
Konsequenzen für eine systematischere Aufarbeitung der eigenen Geschichte wurden daraus beim Bundesarbeitsgericht offensichtlich nicht gezogen.
Bis heute 02. 12. 2o2o (Abruf), so berichten es Medien MDR Recherche | Axel Hemmerling und Ludwig Kenzia.
In der Ahnengalerie des Gerichts ist keine kommentierende Einordnung der NS-belasteten Richter.
Das Bundesarbeitsgericht will sich einer Aufarbeitung seiner personellen NS-Vergangenheit grundsätzlich nicht verschließen, sieht augenblickliche auch keinen akuten Handlungsbedarf.
Die Präsidentin Ingrid Schmidt sagte, das Bundessozialgericht als Schwestergericht erarbeite ein Konzept.
Dabei soll geklärt werden:
>wie sich die NS-Belastung auf die Rechtsprechung der Nachkriegszeit ausgewirkt habe. Wenn dieses Konzept steht, (…) werden wir überlegen, inwieweit sich das auf uns übertragen lässt<,
so BAG-Präsidentin Schmidt (ebd.).
Im damaligen Sondergericht in
Mannheim wurden sogenannte
VOLKSSCHÄDLINGE
verurteilt - auch zum Tode
Bild oben & hier: Axel Hemmerling, MDR
Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen.
Es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt. Jede staatliche
Autorität ist von Gott eingesetzt.
Wer sich widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung
und wird dafür bestraft werden.
Wer gut und richtig vor Gott handelt, braucht die Autorität Gottes
ohnehin nicht zu fürchten !
Die öffentliche Gewalt steht im Dienst Gottes zum Nutzen jedes
Einzelnen.
Es sind zwei Gründe, weshalb sich Christen unterordnen müssen:
Der drohende Zorn Gottes. Und wegen des eigenen Gewissens,
das uns sonst vor Gott anklagen würde, um den Auftrag Gottes
auszuüben.
NACH DER EINIGUNG 1990
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt
dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
ART. 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
September 1996
In der Fassung des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
04. bis 17. Juli 2014,
In Kraft getreten am 1. April 2015 | Änd. 1. Januar 2017
DEZEMBER 2o2o
STERNSTUNDE GÖTTLICHER PROPHEZEIUNG
17,50 Euro beträgt der monatliche Beitrag für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch 2o21.
Rundfunkbeitrag – früher GEZ-
Gebühr pro Haushalt. Ohne Relevanz - wie viele
Menschen in der Wohnung leben, die
Rundfunkgebühr wurde als zulässig beurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat sie überprüft und im
Juli 2018 im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt.
(Az. 1 BvR 1675/16)
Doch ist die Gebührenerhöhung am Ende dieser
TAGE -
dem Staatsbürger zumutbar?
Der Rundfunkbeitrag ist eine FORDERUNG der Regierungen in den einzelner 16 Bundesländern, an die Staatsbürger. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Ob mit oder ohne Volksempfänger. Öffentlich-rechtliche Sender ja oder nein, es ist quasi ein Zwangsbeitrag zur Finanzierung der öffentlich- rechtlichen Propaganda.
Jedes Zeitungs-Abo kann abbestellt werden. Der Konsum vieler privater Fernsehsender ist frei.
Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden bei Zahlungsverzug automatisierte Forderungen unverzüglich zugestellt.
Es muss die Option geben, NEIN sagen zu können! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, darf im Geist der Menschenwürde niemals dazu gezwungen werden, Staatspropaganda zu finanzieren.
Wer zahlungsunwillig ist und als Freier Staatsbürger dann die Mahnungen ignoriert, darf mit Pfändung & Gerichtsvollzieher Bekanntschaft machen.
Pro Jahr fordert der Staat 210 Euro. Ein Blick in die europäische Nachbarschaft ist tatsächlich ratsam. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht seit Anfang an in Kritik. Viel Grundsätzliches steht auf dem Spiel, weil dem Staatsbürgern jedwede Option auf Beitragsverzicht genommen wird.
Begründet wird die Pflicht mit dem Auftrag, das deutsche Volk zu informieren. Im Zeitalter des Internets gibt es an jedem Zeitungskiosk ein breites Angebot. Warum muss der mündige Staatsbürger zwangsweise 210 € blechen? Was passiert mit Bürgern, die jedes Interesse ablehnen, sich fortgesetzt vom Staat und seinen Staatsmedien indoktrinieren lassen zu müssen?
Mit dem Beitragsaufkommen von 8,009 Milliarden Euro im Jahr 2018[2] wurden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert,[3] außerdem die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (Landesmedienanstalten). Die Deutsche Welle wird hingegen direkt aus Steuergeldern finanziert.
Qualität- Journalismus und seriöse Berichterstattung ist in dieser Welt ohne Zweifel, auch mittels freiwilligen Rundfunkgebühren oder Spenden denkbar.
® Graf Lebertus & wolle 12 | 2o2o_
Elon Musk
Brandenburg, Grünheide, Ortsteil Freienbrink.
Hier will dieser Mann eine Tesla-Gigafactory II bauen und das innerhalb eines Jahres.
Im Sommer 2021 sollen 500 000 Autos pro Jahr vom Band rollen und 12 000 Menschen arbeiten.
Die umweltfreundlichste Fabrik der Welt, so der Investor.
Wenn wir an Australien denken, stellst sich die Frage nach den Wasserreserven dieser Region ?
Turbo, Tempo, Tesla – Elon Musk in Brandenburg
Dienstag, 16. März 2021, 21.00 Uhr, ZDF
Frontal 21-Dokumentation
Fake oder Fakt
Wie die Wahrheit unter die Räder kommt
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Misstrauen bestimmt das Weltbild, vermutet werden überall geheime Machenschaften. Wer beispielsweise glaubt, die Mondlandung war inszeniert, misstraut auch anderen offiziellen Nachrichten.
So öffnen viele Theorien die Tür für noch mehr andere Theorien.
Alles hängt mit allem zusammen – dieses eiserne Gesetz findet besonders in Zeiten großer Verunsicherung Anwendung. Konstruiert werden nur solche Zusammenhänge, die das eigene Weltbild festigen. Dafür muss es Kräfte geben, die im Hintergrund die Strippen ziehen und ihre ganz geheime Agenda verfolgen. In Krisenzeiten, wenn manche Maßnahmen einfach vollzogen werden müssen, geben auch gläubige Menschen denen die Schuld, die augenscheinlich herrschen.
So wird die Coronapandemie zu einem perfekten Nährboden für Misstrauen. Die Maßnahmen zur Eindämmung empfinden viele Millionen Bürger als totale Kontrolle.